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Handbuch des DAV

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329<br />

Richtlinien für die Verteilung von<br />

Darlehen u. Beihilfen für HW<br />

Verteilungsvorschlages für Darlehen und Beihilfen in der Frühjahrssitzung<br />

<strong>des</strong> Verbandsrats, über Art und Höhe der vorgesehenen Gesamtvereinsunterstützung<br />

schriftlich benachrichtigt. Dadurch haben sie die Möglichkeit,<br />

sich rechtzeitig auf die Baumaßnahmen einzustellen und die nötigen<br />

Vorbereitungen für einen raschen Baubeginn zu treffen.<br />

8. In dringenden Fällen kann das Präsidium Beihilfen aus dem dafür<br />

vorgesehenen Etat gewähren. Dies ist dem Verbandsrat zur Kenntnis zu<br />

bringen (Pkt. III.3 der HüVo).<br />

VI. Abrechnung<br />

1. Im Interesse einer optimalen Finanzdisposition im <strong>DAV</strong> finden die<br />

Auszahlungen für Hüttenbaumaßnahmen (Beihilfen und Darlehen) zu festen<br />

Terminen statt:<br />

• zum 15.02. <strong>des</strong> laufenden Jahres<br />

• zum 30.04. <strong>des</strong> laufenden Jahres<br />

• zum 30.06. <strong>des</strong> laufenden Jahres<br />

• zum 15.08. <strong>des</strong> laufenden Jahres<br />

• zum 30.09. <strong>des</strong> laufenden Jahres<br />

• zum 30.10. <strong>des</strong> laufenden Jahres<br />

• zum 30.11. <strong>des</strong> laufenden Jahres<br />

Die jeweiligen Auszahlungsanforderungen müssen von der AHWK vier<br />

Wochen vorher der Buchhaltung bekannt gegeben werden. (HV-Beschluss<br />

Duisburg, 2001; ergänzt HV-Beschluss, Berchtesgaden, 2005)<br />

2. Nach Abschluss <strong>des</strong> Bauvorhabens ist in jedem Falle über die gesamten<br />

Aufwendungen Rechnung zu legen. Insbesondere muss die<br />

zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der von dem<br />

Verbandsrat gewährten Darlehen und/oder Beihilfen nachgewiesen werden.<br />

Nicht oder nicht widmungsgemäß verwendete Darlehen und Beihilfen sind<br />

zurückzuzahlen. Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung obliegt<br />

dem Hüttenreferat.<br />

3. Für die Abrechnung gilt folgen<strong>des</strong>:<br />

a) Rechnungsmäßig sind die Aufwendungen für das gesamte durchgeführte<br />

Vorhaben (nicht nur der Darlehens- oder Beihilfenbetrag) zu belegen.<br />

b) Eigenleistungen werden als Eigenmittel gewertet. Der Nachweis erfolgt unter<br />

Angabe von Leistungsdatum, Namen der freiwilligen Helfer, Anzahl der<br />

erbrachten Stunden, Stichwort zur ausgeführten Arbeit.<br />

c) Der einheitliche Stundensatz wird auf Vorschlag <strong>des</strong> Fachbeirats Hütten-<br />

Wege-Kletteranlagen von der Bun<strong>des</strong>geschäftstelle festgesetzt.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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