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Handbuch des DAV

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374<br />

Richtlinien für die Verteilung von<br />

Beihilfen und Darlehen für KKA<br />

6.2.8 Die Auszahlungen erfolgen gemäß Verbandsrat-Beschluss zu folgenden<br />

Terminen:<br />

15.02., 30.04., 30.06., 15.08., 30.09., 30.10., 30.11. eines Jahres.<br />

Die jeweiligen Auszahlungsanforderungen müssen dem <strong>DAV</strong> vier Wochen<br />

vorher avisiert sein.<br />

6.2.9 Werden bewilligte Darlehen oder Beihilfen nicht innerhalb von drei Jahren<br />

verbraucht, so verfallen diese und werden dem Darlehens- beziehungsweise<br />

Beihilfeetat zugeführt. Die Frist beginnt mit dem 1. Januar <strong>des</strong><br />

Haushaltsjahres, aus dem das Darlehen oder die Beihilfe bewilligt worden<br />

sind. Bei begründeten schriftlichen Ansuchen kann das Präsidium<br />

Ausnahmen zulassen.<br />

7. Bautechnische Anforderungen für die dreistufige Bezuschussung<br />

Stufe 1: <strong>DAV</strong> Kletterzentrum / <strong>DAV</strong> Kletteranlage - 10% Beihilfe<br />

• Einhaltung aller baubehördlichen Auflagen<br />

• Erfüllung der EN 12572<br />

• Gesicherter Niedersprungbereich beim Bouldern<br />

• Sanitäre Einrichtungen<br />

• Erste-Hilfe-Ausstattung, Notrufeinrichtung<br />

Stufe 2: <strong>DAV</strong> Kletterzentrum mit erhöhten bautechnischen<br />

Anforderungen für ein Regionalleistungszentrum – 12,5% Beihilfe<br />

• Einhaltung aller baubehördlichen Auflagen<br />

• Erfüllung der EN 12572<br />

• Mattensicherung beim Bouldern<br />

• Beheizter Kletterbereich<br />

• Sportgeeignete Belüftung und Beleuchtung<br />

• Hebebühnentauglicher Boden<br />

• Griffe unterschiedlicher Hersteller<br />

• Sanitäre Einrichtungen: Umkleiden, Toiletten, Waschräume, Duschen<br />

• Erste-Hilfe-Ausstattung, Notrufeinrichtung<br />

• Lagerräumlichkeiten<br />

• Anbindung an möglichst viele Verkehrsmöglichkeiten, insbesondere an<br />

öffentliche<br />

• Direkte Übernachtungsmöglichkeiten oder Unterkünfte in unmittelbarer<br />

Nähe<br />

• Gesamtkletterfläche Vorstieg > 500 m², davon min<strong>des</strong>tens<br />

1/3 wettkampftauglicher Bereich mit folgenden Eigenschaften:<br />

Wandhöhe > 12 Meter, Wandbreite > 10 Meter,<br />

überwiegend überhängend mit 4-5 Meter Ausladung,<br />

verschiedene Wandformen, technische Geländeübergänge, strukturarme<br />

Kletterplatten<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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