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Handbuch des DAV

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Ordnung für Hütten der<br />

Kategorien III (HüO)<br />

Ordnung für Hütten der Kategorien III (HüO)<br />

1. Meldepflicht und Ausweis<br />

1.1 Jeder Besucher muss den gesetzlichen und örtlichen Meldevorschriften<br />

nachkommen.<br />

1.2 Vergünstigungen und Ermäßigungen werden nur den Inhabern gültiger<br />

Ausweise laut Gebührentafel bei Vorzeigen gewährt.<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

309<br />

2. Anspruch auf Schlafplätze<br />

2.1 Mitglieder haben bei der Unterbringung das Vorrecht vor Nichtmitgliedern.<br />

2.2 Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) haben bei<br />

Entrichtung der Jugendgebühr nur Anspruch auf Unterbringung in<br />

Matratzenlagern.<br />

2.3 Bei Vorausbestellungen ist die Einhebung einer Vorauszahlung zulässig, die<br />

bei Nichtinanspruchnahme ganz oder teilweise verfällt.<br />

3. Gebühren<br />

3.1 Die Hüttengebühren werden von der Sektion festgesetzt und sind aus der<br />

Gebührentafel ersichtlich. Die zulässigen Obergrenzen bestimmt der<br />

Verbandsrat.<br />

3.2 Die Nächtigungsgebühren sind gegen Aushändigung einer auf allen Hütten<br />

einheitlichen Quittung zu entrichten.<br />

3.3 Den Mitgliedern der hüttenbesitzenden Sektion dürfen keinerlei<br />

Vergünstigungen gegenüber anderen Alpenvereinsmitgliedern eingeräumt<br />

werden. Hüttengästen mit längerem Aufenthalt oder mit<br />

Pensionsverpflegung dürfen keine Vorrechte eingeräumt werden. Jedoch<br />

können Räume oder Bereiche für sie freigehalten werden. Diese Hüttengäste<br />

dürfen nicht bevorzugt behandelt werden.<br />

3.4 Nächtigungsgebühren<br />

3.4.1 Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte entrichten die Mitgliedergebühr,<br />

Nichtmitglieder entrichten die höhere Nichtmitgliedergebühr.<br />

3.4.2 Jugendgebühr (nur für Schlafplätze im Matratzenlager):<br />

Mitglieder der Beitragskategorien Kinder, Jugendliche, Junioren, sowie<br />

InhaberInnen eines gültigen Jugendleiter-/Jugendführer-Ausweises der<br />

Alpenvereine entrichten die einheitliche Jugendgebühr. Alle Kinder unter<br />

sechs Jahren nächtigen im Matratzenlager kostenlos.<br />

3.4.3 Veranstaltertarif (Nachlass für juristische Personen und ähnliche<br />

Einrichtungen): Die Sektionen werden ermächtigt, Veranstaltern einen<br />

Nachlass auf die Nächtigungsgebühren zu gewähren. Der Nachlass darf<br />

höchstens 10% der Min<strong>des</strong>tgebühr für Nichtmitglieder betragen.<br />

3.5 Tagesgebühren<br />

Der Umweltbeitrag kann von allen Besuchern ab dem vollendeten 15.<br />

Lebensjahr (Mitglieder und Nichtmitglieder) erhoben werden, die nicht in der<br />

Hütte übernachten. Er kann in die Preise eingerechnet werden.

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