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Handbuch des DAV

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342<br />

Grundeigentum und –pacht<br />

Werbemaßnahmen für die gepachtete Alpenvereinshütte sind vor deren<br />

Durchführung hinsichtlich der Art und <strong>des</strong> Umfanges mit dem Verpächter<br />

abzustimmen.<br />

Der Verpächter ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Haftpflichtversicherung<br />

für die Risiken abzuschließen, die sich aus dem Betrieb der<br />

gepachteten Alpenvereinshütte ergeben. Dem Verpächter ist der Abschluss<br />

einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit einer den Umständen<br />

angemessenen Deckungssumme nachzuweisen.<br />

Der Verpächter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Pächter<br />

oder <strong>des</strong>sen Bediensteten an dem im Pachtgegenstand untergebrachten<br />

Eigentum entstehen, soweit diese Schäden nicht durch eine bestehende<br />

Versicherung <strong>des</strong> Verpächters gedeckt sind oder den Verpächter kein<br />

Verschulden trifft. Der Pächter ist für eine angemessene Versicherung seines<br />

Eigentums bzw. <strong>des</strong> Eigentums seiner Mitarbeiter selbst verantwortlich.<br />

Der Pächter ist verpflichtet, den gesamten Pachtgegenstand im Rahmen der<br />

bestimmungsgemäßen Nutzung als Alpenvereinshütte der Allgemeinheit<br />

zugänglich zu machen. Davon ausgenommen sind lediglich folgende<br />

Räumlichkeiten:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Das Aufsichtsrecht <strong>des</strong> Verpächters übt neben den Vorstandsmitgliedern der<br />

Sektion der Hüttenwart aus.<br />

7. Wahrung der Mitgliederrechte<br />

Die Zuteilung der Schlafplätze hat der Pächter nach den Bestimmungen der<br />

Hüttenordnung (HüO) vorzunehmen.<br />

Vorausbestellungen von Schlafplätzen, insbesondere durch Alpinschulen,<br />

Reisebüros oder sonstige kommerzielle Veranstalter, sind nur nach Maßgabe<br />

der Hüttenordnung (HüO) gestattet.<br />

Bergsteigeressen, Bergsteigergetränke und Teewasser dürfen nur an<br />

Alpenvereinsmitglieder und ihnen Gleichgestellte abgegeben werden.<br />

Teewasser und Teebeutel sind für Frühaufsteher während der Nachtzeit,<br />

gegebenenfalls in Warmhaltegefäßen bereitzustellen.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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