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Handbuch des DAV

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Gründung von Sektionen<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

127<br />

Einem sachlich begründeten Widerspruch gegen eine Sektionsgründung wird<br />

der Verbandsrat im allgemeinen Rechnung tragen, vor allem dann, wenn sich<br />

daraus ergibt, dass ein Bedürfnis für eine neue Sektionsgründung nicht<br />

besteht oder dass den Wünschen der Mitglieder nach Selbstorganisation und<br />

Selbständigkeit in anderer Weise ausreichend Rechnung getragen werden<br />

kann. Auch bei Sektionsgründungen im Großstadtbereich oder in<br />

Ballungsräumen wird künftig die Bedürfnisfrage zu stellen sein.<br />

Ein Blick in die Vereinskarte zeigt, dass die alpennäheren Regionen der<br />

Bun<strong>des</strong>republik im süddeutschen und südwestdeutschen Raum verhältnismäßig<br />

gut und dicht mit Sektionen und Ortsgruppen versorgt sind, während<br />

das in den alpenfernen Regionen insbesondere auch in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern<br />

nicht der Fall ist. Hier vor allem besteht ein Bedürfnis für weitere<br />

Sektionsgründungen zur ausreichenden alpinen Betreuung der bergsteigerisch<br />

interessierten Bevölkerung und der Jugend. Hier erwächst den<br />

Sektionengemeinschaften, bzw. den Lan<strong>des</strong>verbänden, eine gewisse<br />

Fürsorge- und Betreuungspflicht.<br />

IV. Weitere Formen <strong>des</strong> Zusammenschlusses<br />

Alpin interessierte Gruppen, die sich zu gemeinsamer Tätigkeit zusammenschließen<br />

und selbständiges Gruppenleben entfalten wollen, bieten sich<br />

neben der Sektionsgründung weitere Möglichkeiten <strong>des</strong> Zusammenschlusses:<br />

1.<br />

2.<br />

Zunächst die Bildung einer Ortsgruppe, die sich einer bereits bestehenden<br />

Sektion anschließt oder aus ihr hervorgeht (z. B. Verselbständigung einer<br />

regionalen Gruppe einer Sektion in einer Nachbargemeinde). Ortsgruppen<br />

sind unselbständige Untergruppen einer bestehenden Sektion. Sie sind zwar<br />

kein e. V.; das schließt aber nicht aus, dass sie mit Billigung und<br />

Unterstützung der Stammsektion eine örtlich beschränkte selbständige<br />

Vereinsarbeit wahrnehmen. Dem Sprecher kann zur Verklammerung der<br />

Ortsgruppe mit der Sektion Sitz und Stimme im Vorstand oder Beirat der<br />

Stammsektion eingeräumt werden.<br />

Lediglich die Gründung von Ortsgruppen am Sitz einer Sektion bedarf der<br />

Zustimmung <strong>des</strong> Präsidiums <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> (§ 7 Nr. 1 i)der Satzung <strong>des</strong> <strong>DAV</strong>). Im<br />

Übrigen obliegt eine Ortsgruppengründung der Absprache zwischen<br />

Stammsektion und Ortsgruppe. Mit dieser Einrichtung von Ortsgruppen hat<br />

der <strong>DAV</strong> bisher gute Erfahrungen gemacht; sie waren mitunter die Vorstufe<br />

für das Entstehen einer selbständigen Sektion am Sitz der Ortsgruppe.<br />

Ebenfalls der freien Absprache der Sektion unterliegt die Bildung von<br />

Sektionsverbindungen und Sektionsverwaltungsgemeinschaften. Kommen<br />

solche zustande, so ist der <strong>DAV</strong> zu verständigen.<br />

Verwaltungsgemeinschaften können angesichts wachsender<br />

Verwaltungsarbeiten und nachlassender Bereitschaft zur ehrenamtlichen

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