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Handbuch des DAV

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Arbeitsgebietsordnung (ArgO)<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

304<br />

Die Mitglieder <strong>des</strong> Schiedsgerichts treten an dem vom Vorsitzenden<br />

bestimmten Ort zusammen. Die beteiligten Parteien sind zu hören und<br />

verpflichtet, dem Schiedsgericht auf Verlangen alle für das Verfahren und<br />

die Entscheidung erforderlichen Unterlagen innerhalb einer angemessenen,<br />

gesetzten Frist zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Beschlüsse, die schriftlich zu begründen sind, werden mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit gefasst, wobei Stimmenthaltung nicht zulässig ist; der<br />

Vorsitzende stimmt mit. Die von ihm und den Mitgliedern <strong>des</strong> Schiedsgerichts<br />

unterzeichneten Beschlüsse werden allen beteiligten Parteien<br />

schriftlich zugestellt.<br />

Die Kosten und Auslagen für das Schiedsgericht werden von den Vereinen<br />

je zur Hälfte getragen.<br />

IX. Arbeitsgebietskarten<br />

Die Blätter Arbeitsgebietskarte Ost und Arbeitsgebietskarte West im Maßstab<br />

1:300.000 liegen im Referat Hütten und Wege <strong>des</strong> OeAV bzw. in der<br />

Abteilung Hütten, Wege und Kletteranlagen <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> auf.

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