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Handbuch des DAV

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Satzung <strong>des</strong> <strong>DAV</strong><br />

E. Sonstige Einrichtungen<br />

§ 27 Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle<br />

1. Der Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle obliegt die Besorgung der laufenden<br />

Vereinsgeschäfte nach den Richtlinien und Weisungen <strong>des</strong> Präsidiums.<br />

Sie wird von dem/der Hauptgeschäftsführer/in geleitet.<br />

2. Die hauptberuflich Mitarbeitenden werden im Rahmen <strong>des</strong> vom<br />

Verbandsrat beschlossenen Stellenplanes von dem/der<br />

Hauptgeschäftsführer/in angestellt, <strong>des</strong>sen/deren Vertreter/innen vom<br />

Präsidium im Einvernehmen mit dem/der Hauptgeschäftsführer/in.<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

103<br />

§ 28 Zusammenschlüsse von Sektionen<br />

1. Die Sektionen bilden auf regionaler Ebene<br />

Sektionenverbände/Sektionentage, die den Bereich mehrerer<br />

Bun<strong>des</strong>länder, eines Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> oder auch nur von Teilen eines<br />

Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> umfassen können. Die Sektionenverbände/Sektionentage<br />

bereiten die Hauptversammlung vor, unterbreiten Vorschläge für die<br />

Wahl <strong>des</strong> Verbandsrates und die Besetzung der Bun<strong>des</strong>ausschüsse und<br />

unterstützen die Sektionen bei der Erfüllung überörtlicher Aufgaben.<br />

Eigene Rechtspersönlichkeit oder Mitgliederrechte kommen den<br />

Sektionenverbänden/Sektionentagen nicht zu.<br />

2. Die Sektionen in den einzelnen Bun<strong>des</strong>ländern können sich zu<br />

rechtsfähigen, gemeinnützigen Lan<strong>des</strong>verbänden zusammen schließen.<br />

Diese haben vor allem die Aufgabe, die Interessen der Sektionen auf<br />

Lan<strong>des</strong>ebene, insbesondere gegenüber Behörden und Verbänden,<br />

namentlich auf den Gebieten <strong>des</strong> Sports und <strong>des</strong> Naturschutzes zu<br />

vertreten. Umfasst ein Lan<strong>des</strong>verband mehr als drei Viertel der Sektionen<br />

eines Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> und stimmen die regionale Ausdehnung von<br />

Lan<strong>des</strong>verband und Sektionenverband/Sektionentag überein, kann der<br />

Sektionenverband/Sektionentag dem Lan<strong>des</strong>verband auch seine<br />

Aufgaben übertragen. Die Satzungen der Lan<strong>des</strong>verbände bedürfen der<br />

Genehmigung <strong>des</strong> Präsidiums. Mitgliederrechte kommen den<br />

Lan<strong>des</strong>verbänden nicht zu.<br />

3. Die Sprecher/innen bzw. die Vorstände der<br />

Sektionenverbände/Sektionentage und der Lan<strong>des</strong>verbände treten ein-<br />

bis zweimal jährlich zu einer Tagung zusammen, die dem gegenseitigen<br />

Informationsaustausch dient. An diesen Tagungen nehmen auch<br />

Mitglieder <strong>des</strong> Präsidiums sowie der/die Hauptgeschäftsführer/in oder die<br />

von ihm/ihr beauftragten Mitarbeitenden der Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle teil.<br />

4. Sektionen oder von ihnen beauftragte Abteilungen von Sektionen können<br />

freiwillig eine rechtsfähige, gemeinnützige Vereinigung zur<br />

Wahrnehmung eng begrenzter Aufgaben, insbesondere zum Betrieb von<br />

Einrichtungen wie Geschäftsstellen, Hütten oder Kletteranlagen oder zur<br />

Erbringung von Dienstleistungen, bilden. Die Satzung einer derartigen<br />

Vereinigung bedarf der Genehmigung <strong>des</strong> Präsidiums.

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