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Handbuch des DAV

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342<br />

von dieser Inanspruchnahme freizustellen.<br />

Grundeigentum und –pacht<br />

Der Pächter hat die gepachtete Alpenvereinshütte nach den jeweils für den<br />

Betrieb dieser Alpenvereinshütte geltenden Richtlinien <strong>des</strong> Alpenvereins zu<br />

führen. Die als Anlage 3 diesem Vertrag beigefügte HüO sowie die HüVo<br />

werden ausdrücklich Bestandteil dieses Vertrages.<br />

Der Pächter hat sich selbst an diese Vorschriften zu halten und für die<br />

Einhaltung dieser Vorschriften durch seine Mitarbeiter und durch die<br />

Hüttenbesucher zu sorgen.<br />

Der Pächter verpflichtet sich, innerhalb eines Umkreises von .......... km in<br />

der Luftlinie zu der verpachteten Alpenvereinshütte keine eigene<br />

wettbewerbsrelevante Tätigkeit auszuüben, es sei denn, eine vorherige<br />

schriftliche Genehmigung <strong>des</strong> Verpächters wird hierzu erteilt.<br />

Der Pächter räumt dem Verpächter das ausdrückliche Recht ein, ihm das<br />

Feilbieten von Waren und die Erbringung von Leistungen im<br />

Pachtgegenstand und in dem in Ziffer 6.5 bezeichneten Umkreis zu<br />

untersagen, soweit dies nach Meinung <strong>des</strong> Verpächters mit der<br />

ordnungsgemäßen Führung <strong>des</strong> Pachtgegenstan<strong>des</strong>, insbesondere der<br />

Führung nach den Richtlinien <strong>des</strong> Alpenvereins, unvereinbar ist.<br />

Dem Pächter obliegt die Reinhaltung der Hütte innen und außen<br />

einschließlich aller mitverpachteten Nebengebäude und Anlagen. Auch die<br />

Umgebung der Hütte ist stets sauber zu halten. Er hat für die Reinlichkeit<br />

und den rechtzeitigen Wechsel der Wäsche und der Decken auf den<br />

Schlafplätzen zu sorgen.<br />

Der Pächter ist verpflichtet, vorhandene Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

gemäß den ihm zur Verfügung gestellten Betriebsanleitungen zu warten. Im<br />

Sinne einer vernünftigen Abfallbewirtschaftung<br />

bemüht sich der Pächter,<br />

• im Hinblick auf die Abfallvermeidung, wo immer möglich, auf<br />

Einwegverpackungen und Wegwerferzeugnisse zu verzichten. Dies<br />

betrifft insbesondere Getränkedosen, Miniportionsverpackungen für<br />

Butter, Marmelade, Honig, Käse u. a. sowie unnötig mehrfach verpackte<br />

Produkte.<br />

verpflichtet sich der Pächter,<br />

• im Hinblick auf die Abfallvermeidung, die Trennung von verrottbarem<br />

(vegetabilem), unbedenklich verbrennbarem und wiederverwertbarem<br />

Abfall (Altpapier, Glas, Metall, Kunststoff) konsequent zu verfolgen. Der<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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