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Handbuch des DAV

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217<br />

Reisegepäckversicherung auf<br />

Hütten <strong>des</strong> <strong>DAV</strong><br />

VI. Schadensmeldung<br />

Die Schadensmeldung hat unverzüglich an den Versicherungsträger<br />

Elvia Versicherung<br />

81536 München<br />

zu erfolgen. Bei Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 250 € genügt eine<br />

Bestätigung <strong>des</strong> Schadensfalles durch den Hüttenwirt, am besten auf dem<br />

Schadensvordruck, den der Hüttenwirt vorrätig haben sollte.<br />

Bei Schäden über 250 € ist eine Bestätigung seitens der zuständigen Polizeidienststelle<br />

über die Meldung <strong>des</strong> Schadensfalles erforderlich. Zu diesem<br />

Zwecke muss die zuständige Polizeidienststelle aufgesucht werden.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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