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Handbuch des DAV

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135<br />

6. Kind<br />

K-Mitglied<br />

7. Familienbeitrag<br />

8. Beitragsfreie<br />

Mitglieder<br />

A-Beitragsfrei<br />

B-Beitragsfrei<br />

60XX<br />

76XX<br />

77XX<br />

(H-Mitglied)<br />

11XX<br />

25XX<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

Kinder sind Mitglieder bis zur Vollendung <strong>des</strong> 14. Lebensjahres*. Sie genießen Vorrechte<br />

in den Hütten und den Schutz <strong>des</strong> Alpinen Sicherheitsservices und der<br />

Haftpflichtversicherung. Eine Beitragsabführung der Sektionen an den <strong>DAV</strong> unterbleibt; es<br />

wird den Sektionen empfohlen, Kinder ebenfalls beitragsfrei zu führen.<br />

Kind (Einzelmitglied)<br />

Kind (Familienbeitrag)<br />

Auf Antrag gilt als Kind - im Sinne <strong>des</strong> Familienbeitrags - auch ein Kind, das das 18.<br />

Lebensjahr vollendet hat, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer<br />

Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die<br />

Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist.<br />

Familien, bei denen beide Elternteile (als A- und B-Mitglied) und deren Kinder derselben<br />

Sektion angehören, bezahlen einen Familienbeitrag, der von der Sektion festzusetzen ist.<br />

Dieser ist min<strong>des</strong>tens so hoch, wie die Summe aus A- und B-Beitrag. Separate Beiträge für<br />

Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) werden dann nicht erhoben.<br />

Für Mitglieder, die dem <strong>DAV</strong> min<strong>des</strong>tens 50 Jahre angehören und die das 70. Lebensjahr*<br />

vollendet haben, entfällt eine Beitragsabführung an den <strong>DAV</strong>.<br />

Für beitragsfreie Mitglieder erhalten die Sektionen den Mitgliedsausweis unentgeltlich. Die<br />

Bestimmungen über den Min<strong>des</strong>tbeitrag gelten für diese Mitglieder nicht. Den Sektionen<br />

wird empfohlen, diese Mitglieder beitragsfrei zu führen.<br />

-/-<br />

-/-<br />

-/-<br />

Beiträge, Kategorien, Mitgliedsausweise und<br />

Hüttenumlage<br />

Abführungsbeitrag<br />

unabhängig von der<br />

Zahl der Kinder<br />

A+B=37,83 €<br />

-/-<br />

-/-<br />

-/-<br />

-/-<br />

-/-<br />

Hüttenumlage für<br />

A- und B-Mitglied<br />

2,55 €<br />

-/-<br />

-/-<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Nach<br />

Kategorienregelung<br />

Hinweis: Die ersten beiden Stellen der numerischen Kategorie (z.B. 10) sind für alle Sektionen verbindlich und Grundlage für den Abführungsbeitrag. Die 3. und 4. Stelle können<br />

von der Sektion frei festgelegt werden, um besondere Gruppen innerhalb der Sektion kenntlich zu machen (z.B. 1005: Mitglied in der Skigruppe).<br />

* Umstufung in eine neue Kategorie:<br />

Ein Mitglied wird in dem seinem Geburtstag folgenden Jahr in die neue Kategorie umgestuft (z.B. wer im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2005 18 Jahre geworden ist, wird im Herbst 2005 für das<br />

Jahr 2006 in die Kategorie Junior umgestuft).<br />

Ehrenmitglieder:<br />

Von der Sektion ernannte Ehrenmitglieder, die in der Sektion beitragsfrei sein sollen, dürfen nicht in der Kategorie beitragsfreies A- bzw. B-Mitglied, sondern müssen in der Kategorie A- oder B-<br />

Mitglied geführt und abgerechnet werden (§ 8 Nr. 1 der Mustersatzung der Sektionen). Somit muss für Ehrenmitglieder – sofern sie nicht der Kategorie 11XX oder 25XX angehören – der<br />

entsprechende Abführungsbeitrag bezahlt werden. Die Beitragsfreiheit für das Mitglied kann über die 3. und 4. Stelle der Kategorie hergestellt werden (z.B. Kat. 1001).<br />

ja<br />

ja

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