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Handbuch des DAV

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Hüttenversorgung<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

350<br />

Freistaat Bayern (Forstverwaltung) und dem Deutschen Alpenverein.<br />

(1951, ergänzt 1979 (Wegeverzeichnis), ergänzt 1989 (Vereinbarung)).<br />

III. Sonderregelung für Schwerbehinderte<br />

Im Hinblick auf die Bestimmungen <strong>des</strong> Art. 141 Abs. 3 der Bayer. Verfassung<br />

kann Wirten und Pächtern von Unterkunftshäusern, Alpenvereinshütten und<br />

dergleichen (mit Unterkunftsmöglichkeit für mehr als 15 Personen)<br />

ausnahmsweise gestattet werden, mit den von der Forstverwaltung bereits<br />

genehmigten Fahrzeugen im Rahmen von Versorgungsfahrten für<br />

1. schwerbehinderte Personen, die einen amtlichen Gehbehindertenausweis mit<br />

sich führen (mit Sondervermerk aG oder G)<br />

2. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr die An- und Abreise zu und von<br />

den Unterkünften durchzuführen, jedoch nur dann, wenn eine<br />

Beherbergungsdauer von min<strong>des</strong>tens 3 Tagen vorgesehen ist.<br />

Alle Verweise im Folgenden auf Gesetze und sonstige staatliche Normen<br />

beziehen sich auf die Gesetzeslage im Juli 2000. Eine Aktualisierung befindet<br />

sich in Arbeit.<br />

IV. Versorgung mit Hubschrauber<br />

Zur Hüttenversorgung und bei Bauvorhaben werden auch Hubschrauber<br />

eingesetzt. Die Flugkosten werden nach Flugminuten abgerechnet und sind<br />

in der Regel hoch. Hinzu kommt der Hin- und Rückflug <strong>des</strong> Hubschraubers<br />

von seinem Standort zum Ladeplatz, z. B. eine mit Fahrzeugen erreichbare<br />

Wiese im Tal. Für die Benutzung eines solchen Platzes durch den<br />

Hubschrauber ist eine polizeiliche Genehmigung erforderlich.<br />

Hubschraubereinsätze bei Bauvorhaben sind wirtschaftlich, da zum<br />

Transport größerer Mengen von Baumaterial (je Flug 2000 bis 3000 kg) der<br />

Hubschrauber mehrere Tage tätig sein kann. Hierbei ist allerdings eine gut<br />

eingespielte Be- und Entlade-Organisation erforderlich. Am Ladeplatz im Tal<br />

muss das gesamte Material wettersicher lagern, von einer Arbeitsgruppe<br />

verpackt und flugfertig gemacht werden (Netze). Eine ähnliche<br />

Arbeitsgruppe ist bei der Hütte erforderlich, die die Ladung in Empfang<br />

nimmt und die Verpackungseinheiten wieder ins Tal transportieren lässt.<br />

Die laufende Versorgung von Hütten mit Lebensmitteln und Brennmaterial<br />

durch Hubschrauber ist vor allem dann wirtschaftlich, wenn gleichzeitig<br />

mehrere Hütten <strong>des</strong> gleichen Gebietes versorgt werden können. Daher<br />

sollten sich die beteiligten Sektionen und Hüttenbewirtschafter rechtzeitig<br />

absprechen. Die personellen Voraussetzungen für Be- und Entladen sind die<br />

gleichen wie beim Transport von Baumaterialien.

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