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Handbuch des DAV

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Hüttenbetrieb<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

347<br />

HüVo). Im Selbstversorgungsraum muss gefahrlos gekocht werden können<br />

(s. Ziffer II.9 HüVo).<br />

Der Selbstversorgungsraum steht nur Mitgliedern zur Verfügung. Für<br />

Benutzung sowie für Brennmaterial wird eine Gebühr lt. Gebührentafel<br />

erhoben (Ziffer 4.3 Ordnung für Hütten der Kategorie I).<br />

VII. Winterräume<br />

Winterräume stehen den Bergsteigern in den Hütten der Kategorie I<br />

während der Nichtbewirtschaftung zur Verfügung. Nach der Vorschrift für<br />

Bau, Erhaltung und Verwaltung der Hütten (HüVo Ziffer II.7) müssen<br />

Hütten der Kategorie I, wenn erforderlich auch der Kategorie II,<br />

grundsätzlich einen Winterraum haben.<br />

Der Winterraum muss heizbar sowie mit Matratzenlagern, Decken,<br />

Kochgelegenheit, Geschirr und einfachen Winterrettungsmitteln<br />

ausgestattet sein. Wenn dort keine Brennstoffe vorhanden sind, muss ein<br />

Hinweis auf ihren Lagerplatz angebracht werden. Die Winterräume dürfen<br />

nur mit AV-Schloss versperrt werden. Den AV-Schlüssel erhalten die<br />

Mitglieder bei ihrer Sektion leihweise. In der Zeit der Nichtbewirtschaftung<br />

sind die unmittelbar von außen betretbaren Winterräume generell offen zu<br />

halten.<br />

Die Gebühren für die Nächtigung und das Brennmaterial werden laut<br />

Gebührentafel in eine vorhandene Kasse bezahlt.<br />

Für die Behebung etwaiger, von Besuchern schuldhaft herbeigeführten<br />

Schäden an Gebäuden und an der vereinseigenen Einrichtung der<br />

Winterräume, gewährt der Verbandsrat eine Beihilfe, deren Höhe sich nach<br />

den Bestimmungen der Hüttenfürsorge richtet (siehe Kapitel 329 der<br />

Richtlinien für die Verteilung von Darlehen und Beihilfen für Hütten und<br />

Wege).<br />

VIII. AV-Schloss - Hüttenschlüssel<br />

1. AV-Schloss<br />

Soweit Winterräume nicht generell offen gehalten werden können, dürfen<br />

sie nur mit dem Alpenvereinsschloss versperrt werden (vgl. HüVo Kapitel<br />

313, II., 8.).<br />

Das AV-Schloss kann von der Abteilung Hütten, Wege, Kletteranlagen von<br />

den Sektionen zum Selbstkostenpreis bezogen werden.

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