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Handbuch des DAV

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Unfallversicherung im Rahmen<br />

der VBG<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

255<br />

das nicht der Fall, ist zur Erreichung der formellen Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> Versicherungsschutzes ggf. eine Satzungsänderung zu beschließen.<br />

Eine Regelung in einer „Vereinsordnung“ über die jeweilige Ehrenamtsfunktion<br />

allein ist nicht ausreichend.<br />

Wahlamt bedeutet im Übrigen nicht zwingend, dass die Mitgliederversammlung<br />

das Bestellungsorgan ist. Dies kann auch das erweiterte Vorstandsgremium<br />

oder die Abteilungsversammlung sein, sofern die Zuständigkeit in<br />

der Satzung geregelt ist. Eine Berufung durch ein Gremium ist ausreichend,<br />

muss aber entsprechend protokolliert werden.<br />

Was kostet die Versicherung?<br />

Die Prämie lag für 2005 bei 2,73 € je Versichertem pro Jahr.<br />

Wie bereits im allgemeinen Teil zur VBG aufgeführt, wird der Beitrag<br />

vom Vorstand der VBG erst nachträglich im Folgejahr auf Grund der Höhe<br />

der Schadensfälle im Rahmen der jährlichen Umlagerechnung festgelegt.<br />

Insofern besteht ab 2006 eine gewisse Unsicherheit über die tatsächliche<br />

Beitragshöhe während <strong>des</strong> lfd. Jahres. Allerdings ist im Allgemeinen mit<br />

einer „Beitragspflege“ zu rechnen, so dass größere Schwankungen<br />

vermieden werden.<br />

Das Verfahren der Anmeldung über die Rahmenvereinbarung<br />

<strong>des</strong> <strong>DAV</strong> ab März 2005<br />

Es besteht über die Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle ein Rahmenvertrag seit März<br />

2005. Die Anmeldung erfolgt über die kaufmännische Abteilung der<br />

Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle. Der Versicherungsschutz besteht ab dem Tag<br />

der Anmeldung beim <strong>DAV</strong>.<br />

Unabhängig davon, dass in der Sektion die Voraussetzungen für den<br />

Versicherungsschutz für die gemeldeten Funktionsträger vorliegen<br />

müssen, teilen die Sektionen dem <strong>DAV</strong> in der Erstanmeldung auf einem<br />

standardisierten Formular die Anzahl der zu versichernden Funktionsträger<br />

mit den entsprechenden Funktionen mit. Eine namentliche<br />

Nennung ist entbehrlich, weil immer die Person versichert sein soll, die<br />

das gemeldete Ehrenamt innehat(wenn mehrere Mitglieder die gleiche<br />

Funktion haben z.B. Hüttenwart, dann ist die entsprechende Anzahl<br />

anzugeben um einen Versicherungsschutz für diesen Funktionstyp zu<br />

bekommen). So ist auch sichergestellt, dass ein Amtswechsel nicht<br />

gemeldet werden muss. Änderungen in der Anzahl und Funktion sind<br />

jeweils bis zum Jahresende <strong>des</strong> Vorjahrs dem <strong>DAV</strong> mitteilen. Korrekturmeldungen<br />

und Neuanmeldungen sind jeweils wirksam ab dem Tag<br />

der Anmeldung beim <strong>DAV</strong>.<br />

Bitte machen Sie keine Einzelanmeldungen oder Sektionsanmeldungen<br />

direkt bei der VBG.

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