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Handbuch des DAV

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ABC –<br />

Steuerliche Einzelthemen<br />

Unter einem persönlichen Anlass versteht man z.B. einen Geburtstag, eine<br />

Hochzeit oder ein persönliches Vereinsjubiläum. Werden zu solch einem<br />

Anlass Aufmerksamkeiten verschenkt, so sind diese für die Selbstlosigkeit<br />

unschädlich, wenn sie für je<strong>des</strong> persönliche Ereignis den Wert von 40 € nicht<br />

übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen darf der Wert der Zuwendung<br />

auch den Betrag von 40 € übersteigen. Hierzu zählen z.B. eine 10 jährige<br />

Vorstandstätigkeit oder eine 40 jährige Mitgliedschaft. Geldzuwendungen<br />

sind nicht zulässig.<br />

Aufmerksamkeiten aufgrund von Vereinsanlässen können neben den<br />

Aufmerksamkeiten aufgrund persönlicher Anlässe gewährt werden und<br />

dürfen pro Jahr und Mitglied den Wert von 40 € nicht übersteigen. Zu diesen<br />

Aufmerksamkeiten zählen z.B. die unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung<br />

von Mitgliedern bei einer Jahreshauptversammlung, einer Weihnachtsfeier<br />

oder eines Vereinsjubiläums. Auch die Bezuschussung eines<br />

Vereinsausfluges fällt hierunter (Märkle, Der Verein im Zivil und Steuerrecht,<br />

S. 162).<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage

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