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Handbuch des DAV

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302<br />

Grundlagen erarbeiteter Ökokonzepte umgesetzt.<br />

Beschlüsse: (HV 1986, Bamberg, HV 1995, Regensburg)<br />

Schwerpunktarbeit: Umweltschutz<br />

Hütten u. Wege<br />

II. Umwelt-Gütesiegel<br />

Das Umwelt-Gütesiegel wird jährlich an besonders vorbildliche, ökologisch<br />

arbeitende Hütten vom OeAV (Oesterreichischer Alpenverein), AVS<br />

(Alpenverein Südtirol) und <strong>DAV</strong> verliehen.<br />

Voraussetzungen für die Verleihung <strong>des</strong> Umwelt-Gütesiegels sind:<br />

1. Die Beachtung aller bun<strong>des</strong>- und lan<strong>des</strong>gesetzlichen Regelungen. Darüber<br />

hinaus sind alle Neuinvestitionen für Ver- und Entsorgungsanlagen dem<br />

aktuellen Stand der Technik anzupassen.<br />

2. Die Identifikation <strong>des</strong> Hüttenwirtes mit der Hüttenordnung sowie der<br />

Ideologie <strong>des</strong> Alpenvereins.<br />

Mit dem Umwelt-Gütesiegel wird die Hütte ausgezeichnet, so dass sowohl die<br />

Sektion, die als Eigentümer für die Errichtung einer umweltgerechten Ver-<br />

und Entsorgungs-Infrastruktur zuständig ist, als auch der Hüttenwirt, als<br />

Verantwortlicher für die bestmögliche Nutzung und Wartung der<br />

Umweltanlagen, gefordert sind.<br />

Die hüttenbesitzende Sektion stellt einen Antrag auf Verleihung <strong>des</strong> Umwelt-<br />

Gütesiegels. Eine Jury macht sich vor Ort ein Bild von der tatsächlichen<br />

Situation gemäß den festgelegten Kriterien. Auf Vorschlag der Jury wird über<br />

die Verleihung <strong>des</strong> Umwelt-Gütesiegels beschlossen.<br />

Die offizielle Verleihung erfolgt anlässlich der Hauptversammlung <strong>des</strong><br />

Deutschen Alpenvereins<br />

Das Umwelt-Gütesiegel wird ohne Jahreszahl verliehen und erst wieder<br />

aberkannt, wenn die Kriterien nicht mehr erfüllt werden. Es obliegt der Jury,<br />

die Hütte alle Jahre zu überprüfen.<br />

Die Verleihung <strong>des</strong> Umwelt-Gütesiegels erfolgt nach folgenden Kriterien:<br />

1. Energieversorgung<br />

a) Energiesparmaßnahmen<br />

• Wärmedämmung mit empfohlenen k-Werten<br />

• Einsatz von Sparlampen<br />

• Spitzenlastbegrenzung<br />

• ausreichende Isolierung von Warmwasser- und Heizungsrohren<br />

• Kraft-Wärme-Kopplung<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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