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Handbuch des DAV

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Krisenmanagement<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

550<br />

Deshalb wird die gesamte Öffentlichkeitsarbeit von der Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle<br />

in Zusammenarbeit mit der Notrufzentrale durchgeführt.<br />

• Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist es von größter Bedeutung (auch<br />

aus rechtlicher Sicht), dass „mit einer Stimme“ gesprochen wird. Es dürfen<br />

nur Informationen weitergegeben werden, die vom Krisenstab freigegeben<br />

sind.<br />

• Sektionen sollten nur nach Absprache und Abstimmung mit dem Krisenteam<br />

<strong>des</strong> <strong>DAV</strong> an die Öffentlichkeit gehen.<br />

• Innerhalb der Sektion sollten zur Vorbereitung auf einen Krisenfall folgende<br />

Punkte geklärt werden:<br />

• Wer ist im Krisenfall die Entscheidungsperson ( + Stellvertreter)<br />

• Festlegung, wer die Kommunikation mit dem Krisenstab <strong>des</strong> <strong>DAV</strong><br />

führt.<br />

• Zwingende Festlegung, wer sich – nach Absprache mit dem Krisenstab<br />

– in der Öffentlichkeit äußern darf.<br />

• Wo und bei wem sind Informationen über die verschiedenen Sektionsveranstaltungen<br />

und deren Teilnehmer zu bekommen.<br />

• Wer informiert wen im Krisenfall.<br />

• Alle Gruppenleiter mit der „Notfall-Karte“ versorgen und sie über die<br />

richtige und sinnvolle Handhabung informieren.

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