07.01.2013 Aufrufe

Handbuch des DAV

Handbuch des DAV

Handbuch des DAV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

173<br />

Kostenerstattung / Aufwandserstattung für<br />

ehrenamtliche Tätigkeiten<br />

Kostenerstattung<br />

Die meisten Tätigkeiten in den Sektionen insbesondere der<br />

Funktionsträger, wie Vorstand, Referenten, Hüttenwarte, etc. werden<br />

ehrenamtlich durchgeführt. Das ist eines der Grundprinzipien jeder<br />

Vereinsarbeit.<br />

Nach allgemeiner Anschauung liegt eine ehrenamtliche Tätigkeit dann vor,<br />

wenn ein Amt oder eine Funktion im Sinne der Vereinssatzung unentgeltlich<br />

ausgeübt wird. Ehrenamtlich können aber auch alle Vereinsmitglieder tätig<br />

sein, die nur gelegentlich aus besonderem Anlass (Arbeitstour auf die<br />

Vereinshütte) für die Sektion arbeiten. Ersatz der Aufwendungen schließt<br />

eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht aus.<br />

Ehrenamtliche in der Sektion gelten nicht als Arbeitnehmer.<br />

Diese Kostenerstattung / Aufwandserstattung kann erfolgen durch<br />

• Ersetzung der tatsächlichen Aufwendungen anhand vorliegender Belege<br />

(z.B. Porto, Telefon),<br />

• Pauschalierung von Aufwendungen.<br />

Eine pauschalierte Kostenerstattung ist möglich für<br />

• Telefonkosten<br />

Dies gilt, wenn kein eigener Anschluss für die ehrenamtliche Tätigkeit<br />

benutzt wird und auf eine einzelne Auflistung der geführten Gespräche<br />

(mit Datum, Gesprächspartner, Grund, Dauer und Gebührenhöhe)<br />

verzichtet wird.<br />

• Fahrkosten<br />

Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, in besonderen Fällen ggf.<br />

Taxi werden in angefallener Höhe ersetzt.<br />

Die Kosten für Fahrten mit privaten Verkehrsmitteln (z.B. KFZ) müssen<br />

nicht mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden, sondern werden<br />

üblicherweise pauschal ersetzt (Anregung dazu Fahrtkostenerstattung<br />

<strong>des</strong> <strong>DAV</strong> in Anlehnung an die steuerlichen Richtlinien vgl. Pkt. 290/II.1).<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!