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Handbuch des DAV

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Klettersport und Naturschutz<br />

IV. Richtlinien für Kletterveranstaltungen an Naturfelsen<br />

1. Wettkämpfe<br />

(Klettercups, Meisterschaften von der Bun<strong>des</strong>- bis zur Sektionsebene etc.)<br />

Kletterwettkämpfe auf nationaler und internationaler Ebene müssen<br />

entsprechend den Wettkampfbestimmungen <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> an künstlichen<br />

Kletterwänden stattfinden.<br />

2. Sonstige Sportveranstaltungen<br />

(Kletter-Events, Spaß-Wettbewerbe, Klettervorführungen)<br />

Solche Veranstaltungen sollten grundsätzlich an künstlichen Kletteranlagen<br />

stattfinden. Sollen das Naturerlebnis, bzw. umweltpädagogische Aspekte<br />

Hauptbestandteil der Veranstaltung sein, kann die Veranstaltung auch an<br />

Naturfelsen durchgeführt werden, wenn folgende Aspekte berücksichtigt<br />

werden:<br />

• keine Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern/Zuschauern an den<br />

Felsen<br />

• Veranstaltungen grundsätzlich nur an bereits erschlossenen Felsen<br />

• sensible Felsbereiche und andere Biotope unbedingt meiden<br />

• grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung von der<br />

zuständigen Umweltbehörde und vom Grundeigentümer einholen<br />

• größtmögliche Umweltverträglichkeit vor, während und nach der<br />

Veranstaltung<br />

• es sollten möglichst keine Veranstaltungen in ausgewiesenen<br />

Schutzgebieten stattfinden. Naturschutzgebiete sind zu meiden.<br />

3. Kletterkurse und Kletterfahrten<br />

Kletterkurse und Kletterfahrten auf Sektions- bzw. Vereinsebene sowie<br />

kommerzielle Kletterkurse sind naturverträglich durchzuführen. Die<br />

behördlichen Kletterregelungen sind genau einzuhalten. Die Klettertradition<br />

(„Kletterethik“) <strong>des</strong> Gebiets ist zu respektieren. Eine Ausbildungseinheit<br />

„Klettern und Naturschutz“ unter besonderer Berücksichtigung<br />

gebietsspezifischer Eigenheiten muss Bestandteil eines jeden Kletterkurses<br />

sein. Die Teilnehmerzahl muss an die Gegebenheiten der jeweiligen Felsen<br />

und deren Umgebung angepasst werden.<br />

4. Abenteuer und Erlebnisklettern<br />

Für Abenteuer- und Erlebnisveranstaltungen (v.a. kommerzielle) mit<br />

klettersportlichen Elementen gelten die Richtlinien wie unter 2. Für<br />

umweltpädagogische Veranstaltungen an Naturfelsen gelten die Richtlinien<br />

wie unter 3.<br />

Verabschiedet vom Bun<strong>des</strong>ausschuss Klettern und Naturschutz im Rahmen<br />

seiner 24. Sitzung vom März 2001. Basierend auf den von den Arbeitskreisen<br />

Klettern und Naturschutz in Baden-Württemberg am 12.12.2000<br />

verabschiedeten Richtlinien.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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