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Handbuch des DAV

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Grundeigentum und –pacht<br />

Bürgschaft durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde zu veranlassen.<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

342<br />

11. Rückgabe <strong>des</strong> Pachtgegenstan<strong>des</strong><br />

Der Pächter ist verpflichtet, nach Beendigung <strong>des</strong> Pachtverhältnisses den<br />

Pachtgegenstand mit Ausnahme der im Übernahmeprotokoll festgehaltenen<br />

und während der Pachtdauer nicht beseitigten Mängel in ordnungsgemäßem<br />

Zustand dem Verpächter oder einer von ihm beauftragten Person besenrein<br />

zu übergeben.<br />

Der Pächter ist darüber hinaus verpflichtet, anlässlich der Beendigung <strong>des</strong><br />

Pachtverhältnisses am Pachtgegenstand folgende Schönheitsreparaturen<br />

durchzuführen:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Der Pächter hat außerdem anhand der Inventarliste über das Inventar<br />

Rechenschaft abzulegen und dieses vollständig herauszugeben. Er ist ferner<br />

verpflichtet, dem Verpächter alle zur weiteren Führung <strong>des</strong> Pachtgegenstan<strong>des</strong><br />

notwendigen Auskünfte zu erteilen und ihm die diesbezüglichen<br />

Unterlagen auszuhändigen.<br />

12. Sonstiges<br />

Für diesen Vertrag gilt die Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses<br />

Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ebenfalls der Schriftform<br />

oder der schriftlichen Bestätigung durch den Verpächter. Gleiches gilt für<br />

eine einverständliche Aufhebung der oder ein Verzicht auf die Schriftform.<br />

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein<br />

oder werden, so wird die Gültigkeit <strong>des</strong> Vertrages im übrigen davon nicht<br />

berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen <strong>des</strong> zumutbaren nach Treu<br />

und Glauben verpflichtet, die unwirksame bzw. undurchführbare<br />

Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende<br />

Regelung zu ersetzen. Diese Bestimmung wird entsprechend angewendet,<br />

wenn der Vertrag Lücken aufweisen sollte.<br />

13. Zusatzvereinbarungen<br />

Der vom Verpächter abgeschlossene Getränkelieferungsvertrag mit der Brauer<br />

............. vom ........, der als Anlage ............ diesem Vertrag beigefügt ist, wir<br />

dem Pächter vollinhaltlich anerkannt. Der Pächter verpflichtet sich zur Einhaltu<br />

Bierlieferungsvertrages und wird im

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