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Handbuch des DAV

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319<br />

Hüttenumlage und Hüttenpatenschaft<br />

Hüttenumlage und<br />

Hüttenpatenschaft<br />

Die Bestimmungen zur Hüttenumlage entnehmen Sie bitte dem Kapitel<br />

Beiträge 135.<br />

Bei der zwischen nichthüttenbesitzender und hüttenbesitzender Sektion<br />

vereinbarten Hüttenpatenschaft befreit das Präsidium die nichthüttenbesitzenden<br />

Sektionen von der Abführung der Hüttenumlage an den<br />

Hauptverein. Die entsprechenden Umlagebeträge werden direkt an die<br />

hüttenbesitzende Patensektion geleitet.<br />

Die Hüttenumlage, die zum teilweisen, pauschalen Ausgleich der<br />

Mehrbelastung der hüttenbesitzenden Sektionen dient, beträgt 1,53 €je A-<br />

Mitglied, 1,02 €je B-Mitglied und 0,51 € je D-Mitglied.<br />

Nachdem sich die Patensektion mit der hüttenbesitzenden Sektion geeinigt<br />

hat, für welche Hütte Sie eine Patenschaft übernehmen will, stellt die<br />

Patensektion über die Abteilung Hütten-Wege-Kletteranlagen einen Antrag an<br />

das Präsidium auf Anerkennung der Patenschaft und Befreiung von der an<br />

den Hauptverein abzuführenden Hüttenumlage.<br />

Neben der rein finanziellen Kostenbeteiligung beim Hüttenunterhalt und den<br />

Baumaßnahmen leisten inzwischen viele nichthüttenbesitzende Sektionen<br />

große Hilfe bei der Verwaltung und Betreuung der Hütten und auch der<br />

Arbeitsgebiete. In vielen Fällen haben sich aus den Hüttenpatenschaften<br />

Hüttenfreundschaften und Bergkameradschaften entwickelt.<br />

Im Jahr 2005 bestehen 96 Patenschaften für 67 Hütten.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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