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Handbuch des DAV

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329<br />

Verbandsrat eine Ausnahme genehmigen.<br />

Richtlinien für die Verteilung von<br />

Darlehen u. Beihilfen für HW<br />

Kostenüberschreitungen sind grundsätzlich von der Sektion zu finanzieren;<br />

der Verbandsrat kann nach strenger Prüfung eine Ausnahme genehmigen,<br />

wenn sie durch behördliche Auflagen verursacht worden sind, die erst nach<br />

dem Termin zur Beantragung einer Beihilfe gemacht wurden.<br />

IV. Antragstellung<br />

1. Bei allen Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 50.000 € ist<br />

bereits im Stadium der Planung die Bauberatung <strong>des</strong> Hauptvereins<br />

einzuschalten. Hierzu ist eine Voranmeldung <strong>des</strong> Projektes bis zum 15. März<br />

<strong>des</strong> der Hauptversammlung vorausgehenden Jahres mittels<br />

Projektbeschreibung, Vorentwurf, Kostenschätzung und vorläufigem<br />

Finanzierungsplan bei der Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle erforderlich. Die Sektion ist<br />

von der Entscheidung rechtzeitig zu verständigen.<br />

2. Bei Ersatz- und Zubauten ist vor der Planung bereits eine grundsätzliche<br />

Genehmigung durch die Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle zu erwirken. Hierzu ist die<br />

Aufstellung eines Bedarfsprogramms, der Nachweis der bergsteigerischen<br />

Notwendigkeit, eine Beschreibung <strong>des</strong> voraussichtlichen Ver- und<br />

Entsorgungskonzeptes sowie eine Kostenschätzung und ein<br />

Finanzierungsplan vorzulegen.<br />

3. Danach ist für jede geplante Maßnahme das entsprechende Formblatt<br />

spätestens bis zum 15. Oktober <strong>des</strong> dem Baubeginn vorausgehenden Jahres<br />

in der Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle einzureichen.<br />

4. Die Anträge müssen enthalten:<br />

• genaue Darstellung <strong>des</strong> Vorhabens;<br />

• vergleich- und überprüfbare, angemessene Kostenangebote von<br />

konzessionierten Firmen (bei Auftragssummen ab 15.000 € in der Regel<br />

zwei Kostenangebote) oder Kostenermittlung mit Massenberechnung;<br />

• Finanzierungsplan;<br />

• wirtschaftliches Ergebnis der Hütte im letzten Jahr;<br />

• Wirtschaftlichkeitsberechnung (nur bei Ersatz- und Zubauten);<br />

• Ablichtung <strong>des</strong> letzten, gültigen Pachtvertrages mit dem Bewirtschafter;<br />

• Nachweis über die Eigentums-, Besitz- und Benützungsrechte, soweit<br />

hierfür nicht ein Grundbuchauszug vorliegt. Bei Pachthütten oder Hütten<br />

auf Pachtgrund ist der Pachtvertrag in Kopie vorzulegen;<br />

• Nachweis der Gemeinnützigkeit<br />

• bei Wegebaumaßnahmen über 5.000 € eine AV- oder Spezialkarte mit<br />

farblicher Einzeichnung der Ausbesserungsstrecken sowie der<br />

notwendigen Sicherungsstellen.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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