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Handbuch des DAV

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Klettersport und Naturschutz<br />

4. Die kommerziellen Nutzer von Klettergebieten müssen ihre<br />

Aktivitäten dem Erhalt der Klettergebiete unterordnen<br />

Die kommerziellen Anbieter von organisierten Veranstaltungen in den<br />

Klettergebieten müssen dafür sorgen, dass ihre Veranstaltungen nicht zu<br />

einer Gefährdung der einzelnen Klettermöglichkeiten führen. Notwendig ist<br />

die tatsächliche Selbstbeschränkung eines jeden kommerziellen Anbieters.<br />

Ungebremste kommerzielle Aktivitäten gefährden den Klettersport in der<br />

Natur.<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

740<br />

5. Politiker und Behörden müssen sich für lebensfähige Klettergebiete<br />

in Deutschland einsetzen<br />

Politiker müssen sich der gesellschaftlichen Bedeutung <strong>des</strong> Kletterns in<br />

Deutschland bewusst werden und den Kletterern die Ausübung ihres Sports<br />

in ausreichendem Umfang ermöglichen. Intakte Klettergebiete müssen für<br />

Mensch und Natur erhalten bleiben; geschlossene Gebiete müssen wieder<br />

geöffnet werden, wenn diese Sperrungen ökologisch nicht zwingend nötig<br />

sind.<br />

Beschluss 112. HA-Sitzung 1996 in Hindelang

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