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Handbuch des DAV

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Spendenrecht<br />

II. Begriff der steuerbegünstigten Zuwendungen<br />

Steuerbegünstigte Zuwendungen sind freiwillige, unentgeltliche Ausgaben<br />

zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke zugunsten einer spendenbegünstigten<br />

Körperschaft. Ausgaben können Geld- oder Sachzuwendungen<br />

sein. Nicht darunter fallen Dienstleistungen – auch unter Einsatz privater<br />

Fahrzeuge oder Geräte – oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten.<br />

So ist z.B. die unentgeltliche Arbeitsleistung oder die unentgeltliche Überlassung<br />

von Räumen keine Spende. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der<br />

Förderer auf einen ihm zustehenden Aufwendungsersatzanspruch verzichtet.<br />

Das sind die sogenannten Aufwandsspenden.<br />

III. Aufwandsspenden - Sachspenden<br />

1. Aufwandsspende<br />

Voraussetzung für die Anerkennung einer Aufwandsspende ist, dass ein<br />

satzungsgemäßer oder ein schriftlich vereinbarter vertraglicher Aufwendungsersatzanspruch<br />

besteht oder dass ein solcher Anspruch durch einen<br />

rechtsgültigen Vorstandsbeschluss eingeräumt worden ist, der den Mitgliedern<br />

in geeigneter Weise bekannt gemacht wurde. Eine rückwirkende Vereinbarung<br />

oder ein rückwirkender Vorstandsbeschluss ist unzulässig.<br />

Der Anspruch muss rechtswirksam (d.h. einklagbar) eingeräumt worden sein<br />

und darf nicht unter der Bedingung <strong>des</strong> Verzichts stehen. Der Begünstigte<br />

muss frei entscheiden können, ob er Aufwendungsersatz vereinnahmt oder<br />

ob er darauf verzichtet.<br />

Selbstverständlich ist, dass der Verein in der Lage sein muss, diesen Aufwendungsersatz<br />

zu leisten.<br />

Über Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit und die dabei entstandenen<br />

Ausgaben müssen geeignete Aufzeichnungen und Nachweise vorhanden<br />

sein. Kommt ein Spender auf die Idee, dem Verein zuerst eine Geldspende<br />

zukommen zu lassen, und dann anschließend den Aufwendungsersatz ausgezahlt<br />

zu bekommen, dann handelt es sich bei der Geldspende um eine<br />

Aufwandsspende.<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage

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