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Handbuch des DAV

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342<br />

Grundeigentum und –pacht<br />

€ .............. für jede Übernachtung eines Nichtalpenvereinsmitglie<strong>des</strong><br />

im Matratzenlager<br />

€ .............. für jede Übernachtung eines Nichtalpenvereinsmitglie<strong>des</strong><br />

im Notlager.<br />

Die Übernachtungstarife sowie eventuelle Nebenkosten (z. B. Heizgebühren<br />

und Geschirrbeistellkosten) werden vom Pächter im Rahmen der Vorhaben<br />

<strong>des</strong> <strong>DAV</strong> verbindlich festgelegt.<br />

Für jeden Tagesgast, d. h. für einen Hüttenbesucher ohne Übernachtung,<br />

zahlt der Pächter darüber hinaus einen weiteren Pachtzins in Höhe von<br />

€ ....... .<br />

Zwischen den Parteien besteht Einigung darüber, dass eventuelle<br />

Rückvergütungsansprüche aus einem Getränkeverkaufsvertrag zwischen<br />

dem Verpächter und einem Getränkelieferanten stets und uneingeschränkt<br />

dem Verpächter zustehen.<br />

Die Pachtzinsen erhöhen sich jeweils um die Umsatzsteuer in der jeweiligen<br />

gesetzlichen Höhe, sofern der Verpächter nach & 9 UstG zur Umsatzsteuer<br />

optiert hat.<br />

4. Fälligkeit <strong>des</strong> Pachtzinses, Abrechungsgrundlage,<br />

Prüfungsrecht<br />

Auf den jährlichen Pachtzins hat der Pächter monatliche Abschlagszahlungen<br />

in gleicher Höhe zu entrichten. Die Höhe der monatlichen<br />

Abschlagszahlungen bemisst sich nach dem im Vorjahr erzielten Umsatz<br />

sowie dem sich daraus ergebenden Vorjahrespachtzins. Als monatliche<br />

Abschlagszahlung ist 1/12 <strong>des</strong> Jahrespachtzinses <strong>des</strong> Vorjahres zu<br />

entrichten.<br />

Für den Fall, dass der jährliche Bewirtschaftungszeitraum kürzer als ein<br />

Kalenderjahr ist, erstreckt sich die Verpflichtung zur Zahlung von<br />

Abschlagszahlungen nur auf die Dauer <strong>des</strong> Bewirtschaftungszeitraumes. In<br />

diesem Fall wird zur Ermittlung der Höhe der monatlichen<br />

Abschlagszahlungen der Vorjahrespachtzins als Bemessungsgrundlage durch<br />

die Zahl der Monate <strong>des</strong> Bewirtschaftungszeitraumes geteilt.<br />

Im ersten Vertragsjahr ist das Vorjahresergebnis <strong>des</strong> vorherigen Pächters als<br />

Bemessungsgrundlage heranzuziehen.<br />

Die monatlichen Abschlagszahlungen sind jeweils zum 3. Werktag eines<br />

Monats zur Zahlung fällig und spesenfrei an den Verpächter zu entrichten.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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