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Handbuch des DAV

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Verpflichtungen Sektionen<br />

gegenüber <strong>DAV</strong><br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

323<br />

Verpflichtungen der Sektionen gegenüber dem <strong>DAV</strong><br />

(im Sachgebiet Hütten und Wege)<br />

Die wichtigsten Verpflichtungen der hüttenbesitzenden Sektionen gegenüber<br />

dem Hauptverein im Bereich Hütten und Wege sind:<br />

I. Die „Ordnungen der Arbeitsgebiete, Hütten und Wege“ einzuhalten. Für die<br />

Einhaltung derselben sind die Sektionen dem Verbandsrat verantwortlich. Vor<br />

Inangriffnahme insbesondere folgender Aktivitäten, ist die Genehmigung <strong>des</strong><br />

Verbandsrats einzuholen:<br />

• Anlage neuer Wege<br />

• Auflassen vorhandener Wege<br />

Die Zustimmung <strong>des</strong> Präsidiums ist vor allem einzuholen für:<br />

• Öffentliche Aufrufe, öffentliche Sammlungen und andere öffentliche<br />

Veranstaltungen<br />

• Veräußerung, Verpfändung oder Belastung von Hütten<br />

• Fremdwerbung im Hüttenbereich<br />

II. Dem Verbandsrats gegenüber bestehen außerdem folgende Verpflichtungen:<br />

• Wesentliche Bauvorhaben zu melden<br />

• Angaben über wesentliche Änderungen an Hütten mitzuteilen (Kapitel<br />

313, HüVo, Ziffer 2.6)<br />

• Nach Abschluss eines Bauvorhabens über die gesamten Aufwendungen<br />

Rechnung zu legen<br />

• Kopien oder Duplikate der jeweils gültigen Pachtverträge (auch bei jeder<br />

Veränderung) sogleich nach Vertragsabschluß zuzuleiten (Kapitel 313,<br />

HüVo, Ziffer 4.6)<br />

• Das „festgestellte“ Arbeitsgebiet zu betreuen<br />

• Den Versicherungswert ihrer Hütten für die Hüttenfürsorge bekannt<br />

zugeben und laufend anzupassen. Schäden sind sofort bekannt zugeben<br />

(vgl. Kapitel 335, besonders 335, III. 3.)

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