07.01.2013 Aufrufe

Handbuch des DAV

Handbuch des DAV

Handbuch des DAV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rechtliche Positionen <strong>des</strong> <strong>DAV</strong><br />

sich stellen muss wie allen Risiken <strong>des</strong> Lebens.<br />

2. Die Grenzen der Verantwortung<br />

Zunächst ist klarzustellen, dass sich diese Broschüre ausschließlich auf<br />

künstliche und natürliche Sportkletteranlagen im alpinen, vor- und<br />

außeralpinen Gelände bezieht.<br />

Die drei Kriterien, die zu untersuchen sind, um die Grenzen der<br />

Verantwortung abzustecken sind:<br />

• Eröffnung eines Verkehrs<br />

• Zumutbarkeit der Ergreifung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr<br />

• Erwartungshorizont der Benutzer von Kletteranlagen<br />

145<br />

a) Der Verkehr wird eröffnet durch Schaffung einer Kletteranlage. Unter einer<br />

Kletteranlage verstehen wir:<br />

• eine künstlich geschaffene, natürlich gewachsene oder eine solche von<br />

Menschenhand veränderte Oberflächenstruktur,<br />

• die zum Klettern mit und ohne Seil (bouldern) dient und<br />

• mit dieser Absicht in einen Zustand versetzt wurde, der aufgrund seiner<br />

allgemeinen Attraktivität ein regelmäßiges Beklettern wahrscheinlicher<br />

macht, als der Urzustand.<br />

Eine Regelmäßigkeit <strong>des</strong> Bekletterns liegt dann vor, wenn die Anlage nicht<br />

nur so selten beklettert wird, dass zwischen den einzelnen Begehungen<br />

min<strong>des</strong>tens eine Wartungsperiode für Zugangswege, Sicherungsmittel oder<br />

allgemeine Routensanierung liegt.<br />

b) Die Frage der Zumutbarkeit ist in Relation zum geschaffenen Risiko zu<br />

beantworten:<br />

Je größer die potentielle Gefahr ist, die geschaffen wird, <strong>des</strong>to<br />

mehr/effektivere Maßnahmen sind zu treffen, um die Gefahr zu entschärfen.<br />

Besonders interessant ist hier die Gruppe der minderjährigen potentiellen<br />

Nutzer der Anlage und eine eventuell besondere Lage der Anlage.<br />

So ist für eine Anlage, die gleich neben einem Kinderspielplatz oder einem<br />

Behindertenheim gebaut wird, wohl sicher ein Absperrzaun nötig. Für eine<br />

Anlage hingegen, die bei einer Hochgebirgshütte eingerichtet wird, zu der 4<br />

Stunden Zustieg erforderlich sind, wird ein Zaun nicht zu fordern sein.<br />

c) Letztlich ist die Frage zu beantworten, was der Erwartungshorizont <strong>des</strong><br />

Benutzers ist, d.h. was man vernünftigerweise als Kletterer von der<br />

Kletteranlage erwarten darf. Anders ausgedrückt: Der Benutzer darf nicht in<br />

eine „Falle gelockt“ werden.<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!