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Handbuch des DAV

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220<br />

Haftpflichtversicherung <strong>des</strong><br />

Vereins<br />

III. Leistungsumfang Gebäude/Grundstücke<br />

Versichert ist/sind<br />

1. die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder Mieter<br />

von Grundstücken - ausgenommen Luftlandeplätze -, Gebäuden und Räumlichkeiten,<br />

auch wenn diese ganz oder teilweise an Dritte vermietet, verpachtet<br />

oder sonst überlassen werden.<br />

2.<br />

3.<br />

die vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht <strong>des</strong> Vermieters, Verpächters<br />

oder Leasinggebers von Grundstücken und Gebäuden sowie Klettereinrichtungen<br />

in dieser Eigenschaft im gesetzlichen Umfang. Haftpflicht<br />

gemäß den genormten Verträgen, wie sie üblicherweise mit Behörden und<br />

anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen abgeschlossen werden.<br />

die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Räumen, die zu Vereinszwecken<br />

bzw. zum Zwecke der Durchführung von nach dieser Sonderbedingung<br />

mitversicherten Vereinsveranstaltungen gemietet wurden (bis 75.000<br />

€ je Schaden und 150.000 € im Versicherungsjahr).<br />

IV. Leistungsumfang Hütten und Wege<br />

Versichert ist/sind<br />

1. Besitz und Unterhalt von Hütten sowie sonstigen Unterkunfts- und<br />

Unterstandshäusern. Haftpflicht aus dem gastgewerblichen Hüttenbetrieb (s.<br />

gesonderter Versicherungsvertrag). Es besteht kein Versicherungsschutz für<br />

Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen der Beherbergungsgäste<br />

(s. Hüttenreisegepäckversicherung).<br />

2.<br />

Wege, Klettersteige, Langlaufloipen, Aussichtstürme und dergleichen.<br />

V. Leistungsumfang Sonstiges<br />

Versichert ist/sind<br />

1. Besitz und Unterhalt von eigenen Kletteranlagen (Türme/Felsen/Gärten und<br />

ähnlichen Übungs- und Ausbildungseinrichtungen), auch bei Benutzung durch<br />

vereinsfremde Personen.<br />

2.<br />

3.<br />

Zeltplätze für Vereinsmitglieder, auch die gelegentliche Benutzung durch<br />

vereinsfremde Personen.<br />

Materialaufzüge (s. auch Hütten und Wege).<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem genehmigten Betrieb einer<br />

Materialseilbahn mit eingeschränktem Personenverkehr (Werksverkehr).<br />

Nicht versichert ist die Haftpflicht gegen Schäden an den beförderten Sachen.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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