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Handbuch des DAV

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145<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

Rechtliche Positionen <strong>des</strong> <strong>DAV</strong><br />

So darf eine Route nicht mit dem Schwierigkeitsgrad V bewertet werden,<br />

wenn sie sich nach den ersten Klettermetern in einer bereits gefährlichen<br />

Höhe als VIII herausstellt. Ebenso darf erwartet werden, dass die<br />

Sicherungsmittel und Umlenker ordnungsgemäß eingebaut wurden und<br />

regelmäßig gewartet wurden.<br />

Der Erwartungshorizont ist <strong>des</strong>halb für Kletteranlagenbetreiber so<br />

interessant, weil hier in besonderem Maße eine Lenkung durch sog.<br />

„Widmung“ möglich ist:<br />

Durch eine Benutzungsordnung können die Erwartungen der Kletterer in<br />

bestimmte Richtungen gelenkt werden, z.B. kein Klettern bei Dunkelheit,<br />

kein Klettern ohne Helm, kein Klettern ohne Seil<br />

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Sonderproblematik der<br />

Minderjährigen. Benutzerordnungen in gebührenpflichtigen Hallen werden als<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen angesehen. Diese werden nur wirksam,<br />

wenn mit dem Benutzer ein Vertrag geschlossen wird. Mit Minderjährigen<br />

alleine kann aber nach dem Gesetz grundsätzlich noch kein wirksamer<br />

Vertrag geschlossen werden. Hierzu ist immer die Erlaubnis der Eltern<br />

notwendig.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> sollte es aber genügen, die Benutzungsordnung über<br />

folgende Voraussetzungen in den Geltungsbereich der Benutzungsordnung<br />

zu bringen:<br />

Bis 14 Jahre dürfen Sie nur in Begleitung Aufsichtsberechtigter klettern,<br />

von 14 bis 18 Jahren soll eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern<br />

genügen.<br />

Auf die Musterbenutzerordnung, erhältlich in der Abteilung Hütten, Wege,<br />

Kletteranlagen der Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle, wird hingewiesen. In diese sind<br />

alle bislang erarbeiteten Erkenntnisse eingeflossen.<br />

IV. Hinweise zur Ausschreibung von Touren<br />

1. Hinweise für die Sektionen zur Erstellung der<br />

Beschreibungen ihrer Tourenprogramme<br />

Im Tourenprogramm sollen die Sektionen die Schwierigkeiten einer Tour mit<br />

objektiven Kriterien beschreiben. Wenig aussagekräftige, subjektiv<br />

empfundene Schlagworte wie „alpine Erfahrung“, „Trittsicherheit“, „gute<br />

Kondition“ sollten nicht verwendet werden. Vielmehr empfiehlt es sich,<br />

objektivierbare Fakten wie Höhenmeter, Wegstrecke, Dauer der Tour,<br />

Steilheit <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong>, Seilsicherungen, bei Skitourenbeschreibungen die<br />

Hangneigung und Geländeform anzugeben und sich bei der Bewertung der<br />

Tour an den international anerkannten Schwierigkeitseinteilungen der UIAA<br />

zu orientieren.

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