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Handbuch des DAV

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Verwaltungsgremien Hütten-<br />

Wege-Kletteranlagen<br />

Verwaltungsgremien Hütten-Wege-Kletteranlagen<br />

I. Abteilung für Hütten-Wege-Kletteranlagen<br />

Gemäß der Satzung <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> betreut ein Mitglied <strong>des</strong> Verbandsrates die<br />

Abteilung für Hütten und Wege. Zur fachlichen Beratung von Bauvorhaben<br />

der Sektionen ist der hauptamtliche Leiter der Abteilung Hütten-Wege-<br />

Kletteranlagen tätig.<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

363<br />

II. Fachbeirat Hütten-Wege-Kletteranlagen<br />

Gemäß der Satzung <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> § 25 wird der Fachbeirat vom Verbandsrat für<br />

die Erfüllung festgelegter Aufgaben eingesetzt. Ihre Sprecher/-innen und<br />

Mitglieder werden vom Verbandsrat gewählt. Die Anzahl der Mitglieder soll in<br />

der Regel sieben nicht übersteigen.<br />

III. Gemeinsamer Ausschuss für das Hüttenwesen<br />

Der <strong>DAV</strong> und der OeAV haben für eine enge Zusammenarbeit und für eine<br />

gemeinsame Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien im Hüttenwesen<br />

einen gemeinsamen Hüttenausschuss gebildet. Ihm gehören seitens der<br />

Vereine je 4 Mitglieder - einschließlich Hüttenreferent <strong>des</strong> OeAV und Leiter<br />

der Abteilung Hütten-Wege-Kletteranlagen - an. Die Mitglieder werden vom<br />

Verbandsrat auf 5 Jahre bestellt. Zusätzlich kann nach Bedarf ein<br />

Beauftragter/Experte beigezogen werden. Der Hüttenreferent <strong>des</strong> AVS nimmt<br />

als Beobachter an den Sitzungen teil. Die Tagungen erfolgen fallweise.

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