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Handbuch des DAV

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145<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

Rechtliche Positionen <strong>des</strong> <strong>DAV</strong><br />

geeignete Maßnahmen zu begegnen. Der Umfang der<br />

Sicherungsmaßnahmen richtet sich wiederum nach der Lage <strong>des</strong> Einzelfalles.<br />

Mögliche Sicherungsmittel fangen an bei der Einrichtung hoher<br />

Kletterschwierigkeiten am Wandfuß, gehen über technische<br />

Absperrvorrichtungen für die unteren Wandflächen bis hin zur Sicherung <strong>des</strong><br />

gesamten Gelän<strong>des</strong> mittels Zaun und ggf. kontrolliertem Einlass.<br />

e) Kinder und Jugendliche dürfen zur Nutzung von Kletteranlagen nur mit der<br />

Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten zugelassen werden, da sie das<br />

sportimmanente nicht absicherbare Risiko zu verantworten haben und ggf. in<br />

Nutzungsbedingungen einwilligen können. Da eine umfassende<br />

Beaufsichtigung der Nutzer von Anlagen nicht möglich – auch nicht geboten<br />

- ist und gleichzeitig sowohl die Sportausübung selbst als auch die<br />

Kenntnisnahme von Regeln über die Nutzung der Anlage Einsichtsfähigkeit<br />

voraussetzt, ist die Nutzung durch Jugendliche ohne erwachsene Begleitung<br />

erst ab einem bestimmten Alter zu gestatten.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Präsidiums vom 05.09.2005<br />

III. Haftung von Kletteranlagenbetreibern<br />

Aus der Seminarreihe, die 2005 von Dr. Christoph Ebert (Staatsanwaltschaft<br />

Kempten) in Zusammenarbeit mit der Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle entwickelt<br />

worden war, ist eine Broschüre zur Haftung von Kletteranlagenbetreibern<br />

entwickelt worden, die bei der Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle kostenlos angefordert<br />

werden kann.<br />

Die wichtigsten Ergebnisse aus dieser Broschüre sind im Folgenden kurz<br />

dargestellt:<br />

1. Einführung<br />

Teilweise wird heute versucht, das Haftungsrecht zu missbrauchen, für die<br />

Suche nach Haftungsmassen. Gedacht ist das Haftungsrecht aber in erster<br />

Linie für die Suche nach Verantwortlichkeit. Dies beinhaltet, dass es<br />

Geschehnisse und Lebensabläufe gibt, für die schlichtweg niemand<br />

verantwortlich gemacht werden kann, so hart dies mitunter für den oder die<br />

Geschädigte(n) ist.<br />

Die Frage, wann gehaftet wird lässt sich ebenso wenig wie das Leben selbst<br />

in ein schwarz-weiß-Schema pressen. Die Antworten auf diese Frage sind<br />

vielmehr abhängig von verschiedenen Faktoren und Verhaltensweise aller<br />

Beteiligten. Insofern kann als Ergebnis nie angegeben werden: „Tu’ dies und<br />

jenes und Du haftest definitiv nicht“, sondern maximal „Tu’ dies und jenes<br />

und Du hast alles getan, um einem Haftungsanspruch so sicher wie möglich<br />

zu entkommen“. Es sollte nie vergessen werden, dass mit der Errichtung<br />

einer Kletteranlage eine gewisse Verantwortung übernommen wird, der man

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