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Handbuch des DAV

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Richtlinien für die Verteilung von<br />

Beihilfen und Darlehen für KKA<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

374<br />

3.3 Bei Beantragung von Beihilfen beim <strong>DAV</strong> muss der Antragsteller nachweisbar<br />

mögliche Fördermittel der öffentlichen Hand oder der Sportbünde<br />

ausgeschöpft haben.<br />

3.4 Beihilfen werden grundsätzlich erst nach zweckentsprechender Verwendung<br />

der für die Maßnahme vorgesehenen Eigenmittel und der Darlehen<br />

ausbezahlt. Hierzu sind die gesamten, eingesetzten Mittel für die Errichtung<br />

der Kletteranlage nachzuweisen.<br />

3.5 Werden die veranschlagten Kosten unterschritten oder erhöhen sich<br />

Zuschüsse Dritter, so wird die zugesagte Beihilfe im Verhältnis der<br />

tatsächlichen Kosten oder der Erhöhung von Zuschüssen zu den dem Antrag<br />

zugrunde gelegten Kosten gekürzt. Kostenüberschreitungen sind<br />

grundsätzlich vom Fördernehmer zu finanzieren.<br />

3.6 Für die Finanzierung von Fremddarlehen gewährt der <strong>DAV</strong> Zinsbeihilfen. Der<br />

Zinszuschuss <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> beträgt bei nachweisbaren Fremddarlehen für den Bau<br />

von Kletteranlagen bis zu 4%, wobei die Eigenleistung <strong>des</strong> Fördernehmers<br />

4% <strong>des</strong> Darlehens betragen muss. Steigt der Zinssatz <strong>des</strong> Fremddarlehens<br />

während der Laufzeit, so erhöht sich die Zinsbeihilfe in gleicher Weise, bis sie<br />

höchstens 4% beträgt. Sinken dagegen die Darlehenszinssätze unter 8%, so<br />

ermäßigt sich die Zinsbeihilfe auf die Differenz zwischen Darlehenszinssatz<br />

und Min<strong>des</strong>teigenbeteiligung <strong>des</strong> Fördernehmers von 4%. Voraussetzung ist,<br />

der Fördernehmer Darlehen zu den jeweils günstigsten Konditionen<br />

aufnimmt.<br />

4. Antragstellung<br />

4.1 Bei allen Maßnahmen zur Errichtung von KKA ist bereits im Stadium der<br />

Planung die Beratung <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> einzuschalten. Hierzu ist eine<br />

Projektbeschreibung mittels Vorentwurf, Kostenschätzung und vorläufigem<br />

Finanzierungsplan erforderlich.<br />

4.2 Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember für das folgende Jahr und bis<br />

30. Juni für das laufende Jahr beim <strong>DAV</strong> einzureichen.<br />

4.3 Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:<br />

- Genaue Darstellung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

- Bauunterlagen (Orts-, Lageplan, Bauzeichnungen, Bestandspläne,<br />

Plandarstellung alt/neu)<br />

- detaillierte Aufstellung der gesamten Kosten<br />

- Vergleich- und überprüfbare, angemessene Kostenangebote von<br />

Fachfirmen oder Kostenberechnung nach DIN<br />

- Kopie Grundbuchauszug als Eigentums- oder Erbbaurechtsnachweis<br />

bei Neubauten bzw. Pacht- oder Mietvertrag bei allen anderen

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