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Handbuch des DAV

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2.<br />

Hüttenbetrieb<br />

Hüttenschlüssel<br />

Die Abteilung stellt die Schlüssel den Sektionen je nach Bedarf zur<br />

Verfügung, behält sich aber vor, den Bestand fallweise nachzuprüfen. Geht<br />

ein Schlüssel im Bestand einer Sektion verloren, so wird die Sektion mit<br />

einem Reuegeld von 25 € belastet.<br />

Den Sektionen wird empfohlen, den gleichen Betrag bei Ausleihe an<br />

Mitglieder als Pfand einzubehalten und die Leihzeit zu beschränken.<br />

Grundsätzlich sollen die Sektionen Hüttenschlüssel nur an ihre eigenen<br />

Mitglieder verleihen. An Nichtmitglieder dürfen Hüttenschlüssel nicht<br />

verliehen werden.<br />

IX. Abrechnungsblock - Nächtigungsblock<br />

Auf allen Hütten <strong>des</strong> Deutschen Alpenvereins sind einheitliche<br />

Nächtigungsblocks zu verwenden (Beschluss HV 1975). Damit wird<br />

erreicht, dass die Mitglieder darauf achten, eine ordnungsgemäße<br />

Abrechnung der Nächtigungsgebühren zu erhalten, die Ausfertigung den<br />

Arbeitsaufwand bei der Gebührenerhebung verringert, die Abwicklung<br />

zwischen den Sektionen und den Hüttenwirten vereinfacht wird und der<br />

Hüttengast seinen Anspruch insbesondere an die Gepäckversicherung<br />

durch Vorlage <strong>des</strong> Beleges nachweisen kann.<br />

Die Blocks sind im <strong>DAV</strong>-Shop-Versand erhältlich.<br />

Die Nächtigungsbelege sind mit Datum und Hüttenstempel zu versehen.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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