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Handbuch des DAV

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Reisegepäckversicherung auf<br />

Hütten <strong>des</strong> <strong>DAV</strong><br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

217<br />

III. Deckungssummen<br />

1533,88 € pro Person für die Beschädigung bzw. Entwendung von Reisegepäck<br />

aller Art ausgenommen Bargeld, Kostbarkeiten und Wertpapiere<br />

255,65 € pro Person für Bargeld, Kostbarkeiten und Wertpapiere, jedoch<br />

nicht mehr als insgesamt € 7669,38 falls durch ein Ereignis das Reisegepäck<br />

mehrerer Gäste beschädigt oder entwendet wird oder abhanden kommt.<br />

IV. Ausschlüsse<br />

1. Reisegepäck der Tagesgäste auf Hütten, soweit dies dem Hüttenwirt nicht<br />

ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben wurde.<br />

2.<br />

3.<br />

Schäden durch Eigenverderb, schlechte Verpackung oder die dadurch entstanden<br />

sind, dass sich im Gepäck <strong>des</strong> Besuchers Gegenstände befanden,<br />

welche die Beschädigung der Güter verursachten.<br />

Schäden, die der Hüttengast vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.<br />

(Die Entscheidung darüber ist dem Sprachgebrauch der Rechtsprechung<br />

entnommen und wird analog ausgelegt.)<br />

4. Die unterwegs unvermeidlichen Beschädigungen der Gepäckbehälter (Koffer,<br />

Rucksack u.a.) durch Schrammen, Risse oder Einbeulungen.<br />

5.<br />

Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren von Gegenständen.<br />

V. Prämie<br />

Die Prämie von derzeit 0,05 € pro Person und Übernachtung wird mit der<br />

Nächtigungsgebühr von jeder auf der Hütte übernachtenden Person eingehoben.<br />

Der Nächtigungsbeleg (Schlafkarte) gilt als Nachweis, dass auf der Hütte<br />

übernachtet wurde. Er ist bei einem Schaden der Schadensanzeige beizugeben.<br />

Der Nächtigungsbeleg ist <strong>des</strong>halb stets sorgfältig aufzubewahren.<br />

Die Verrechnung der Prämie erfolgt einmal jährlich zwischen den hüttenbesitzenden<br />

Sektionen und der Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle <strong>des</strong> <strong>DAV</strong>.

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