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Handbuch des DAV

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4.<br />

Die Hüttenfürsorge erstreckt sich nicht auf<br />

• Freileitungen für Strom und Fernsprechzwecke sowie auf<br />

• freiliegende Wasser- und Abwasserleitungen und<br />

• Wasserdruckrohrleitungen;<br />

• ferner nicht auf Wege, Brücken und Stege.<br />

Hüttenfürsorge<br />

III. Hüttenfürsorge-Verzeichnis<br />

1. Anmeldung<br />

Wenn die Sektion eine Hütte zur Hüttenfürsorge anmeldet, wird der<br />

Hüttenbesitz in ein Verzeichnis eingetragen, das vom Hauptverein geführt<br />

wird (Hüttenfürsorge-Verzeichnis). Die Sektion hat hierzu Hüttenpläne,<br />

Schnitte, Ansichten sowie Inventarverzeichnis jeweils nach neuestem Stand<br />

einzureichen. Der Schutz der Hüttenfürsorge beginnt mit der Anmeldung zur<br />

Eintragung in das Hüttenfürsorge-Verzeichnis.<br />

2. Berechnung <strong>des</strong> Hüttenfürsorge-Werts<br />

In dem Hüttenfürsorge-Verzeichnis wird der Hüttenfürsorge-Wert je<strong>des</strong><br />

einzelnen Hüttenbesitzes vermerkt, der auch dem Versicherungsvertrag<br />

zugrunde gelegt wird. Für die Berechnung <strong>des</strong> Hüttenfürsorge-Wertes gelten<br />

Grundwerte, die auf den Baukosten-Index von 1914 = 100 bezogen sind und<br />

zwar auch für den Hüttenbesitz, der nach 1914 erbaut, umgebaut, erweitert<br />

oder durch sonstige wertsteigernde Investitionen verbessert worden ist. Die<br />

Neuwerte <strong>des</strong> jeweiligen Baujahres werden gemäß der Entwicklung <strong>des</strong><br />

Baukosten-Indexes auf das Jahr 1914 zurückgerechnet. Aufgrund <strong>des</strong><br />

Grundwertes wird zu Anfang jeden Jahres der tatsächliche Hüttenfürsorge-<br />

Wert entsprechend der Entwicklung <strong>des</strong> Baukosten-Indexes ermittelt<br />

(gleitender Neubauwert).<br />

3. Eintragung von Wertänderungen<br />

Die Sektion hat wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung (nicht<br />

Erhaltungsmaßnahmen) an ihrem Hüttenbesitz, insbesondere durch Anbau<br />

(z. B. Kläranlage, Materialseilbahn) oder Abbruch (z. B. von<br />

Nebengebäuden), Kauf oder Verkauf, dem Hauptverein unverzüglich zur<br />

Berichtigung <strong>des</strong> Hüttenfürsorge-Wertes anzuzeigen und mit Unterlagen<br />

nachzuweisen. Abweichend hiervon sind dagegen Wertveränderungen unter<br />

5000 € erst zusammen mit der nächsten Wertveränderung anzuzeigen. Die<br />

Kosten werterhöhender Maßnahmen werden anhand <strong>des</strong> jeweils geltenden<br />

Baukosten-Index auf 1914 zurückgerechnet und dem Grundwert<br />

zugeschlagen.<br />

Die Sektion erhält eine schriftliche Bestätigung über<br />

• die Eintragung <strong>des</strong> Hüttenbesitzes im Hüttenfürsorge-Verzeichnis und<br />

• die Eintragung von Wertänderungen.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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