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Handbuch des DAV

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Alpiner Sicherheits-Service<br />

(ASS) Grundschutz<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

200<br />

Grundsätzliche Anmerkungen zu dem Kapitel<br />

Versicherungen<br />

Bei dieser Darstellung der einzelnen Versicherungen handelt es sich nur<br />

um Auszüge aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Der <strong>DAV</strong> und<br />

die Versicherungen haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

der Darstellung der Versicherungsbedingungen in diesem <strong>Handbuch</strong>.<br />

Maßgeblich für die Beurteilung und Abwicklung im Schadensfall sind die<br />

mit dem jeweiligen Versicherern ausgehandelten und gedruckten Bedingungen.<br />

Die vollständigen Bedingungen können auf Anfrage über die Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> <strong>DAV</strong> eingesehen werden.<br />

Alpiner Sicherheits-Service (ASS)<br />

ELVIA Reiseversicherungsgesellschaft<br />

I. Allgemeines<br />

Zweck <strong>des</strong> Alpinen Sicherheits-Service ist, den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> in Bergnot<br />

und bei Unfällen im Rahmen der Ausübung <strong>des</strong> Alpinsports, unabhängig ob<br />

privat oder bei Veranstaltungen <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> und seiner Sektion zu helfen und<br />

Kosten nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen zu ersetzen. Die<br />

Deckung besteht nur subsidiär. Dies bedeutet, dass Leistungen nur dann und<br />

in jenem Ausmaß erbracht werden, als dafür nicht eine andere Versicherung<br />

(Sozialversicherer, Privatversicherer) aufkommt.<br />

Geltungsbereich<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle europäischen Länder, die<br />

Mittelmeeranrainerstaaten sowie die Kanarischen Inseln, die östliche Grenze<br />

für den Europa-Geltungsbereich ist der Ural (Fluss und Gebirge). Das<br />

gesamte Elbrus-Gebirge ist zusätzlich mit eingeschlossen.<br />

Weltweite Deckung<br />

Die weltweite Geltung und der Krankenversicherungsschutz, auch bei nicht<br />

unfallbedingter Krankheit bei Ausübung <strong>des</strong> Alpinsports, kann von der<br />

jeweiligen Sektion für die Mitglieder der Sektion pauschal oder von einem<br />

einzelnen Mitglied gesondert vereinbart werden.<br />

II. Wer kann diese Leistungen in Anspruch nehmen?<br />

Die Leistungen <strong>des</strong> ASS kommen jedem Mitglied <strong>des</strong> <strong>DAV</strong> zugute, sofern<br />

zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Unfalls, der Bergnot der fällige <strong>DAV</strong>-Mitgliedsbeitrag<br />

nachweislich gezahlt war. Die Leistungen kommen selbstverständlich<br />

auch Kindern und beitragsfreien Mitgliedern zugute. Für C-Mitglieder<br />

(Doppelmitgliedschaft), gilt die Versicherung immer im Rahmen der<br />

ersten Mitgliedschaft.

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