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Handbuch des DAV

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770<br />

Lobby für eine<br />

nachhaltige Entwicklung<br />

hat unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu Umwelt,<br />

Raumordnung und Landschaft (EU-, Staats- und Lan<strong>des</strong>vorschriften) zu<br />

erfolgen. Zentrale Vorschriften sind dabei:<br />

• Strategischen Umweltprüfung (EU-RL 2001/42/EG),<br />

• Umweltverträglichkeitsprüfung (EU-RL 97/11/EG)<br />

• Alpenkonvention<br />

Potentielle Prüfgebiete zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:<br />

• Ausreichender Abstand zu Ausschlussgebieten<br />

• Bevorzugung von Standorten mit bestehenden baulichen Anlagen<br />

und technischer Erschließung,<br />

• Keine Störung von Blickbeziehungen, geringer Eingriff ins<br />

Landschaftsbild, geringe Auswirkung auf die Natur, insbesondere die<br />

Vogelwelt<br />

• Standortwahl an vorhandenen Erschließungswegen<br />

• Vorliegen eines regionalen Umwelt-Energie-Plans<br />

Diese geeigneten Gebiete sind rechtsverbindlich in den raumordnerischen<br />

Planungsinstrumenten und Gesetzen der Gemeinden/ Länder/ Staaten<br />

festzulegen.<br />

4. Zusammenfassung<br />

Der <strong>DAV</strong> begrüßt Windkraftanlagen, wenn sie an natur- und<br />

landschaftsverträglichen Standorten stehen. Er bevorzugt die<br />

raumplanerische Auswahl von sogenannten Prüfgebieten gegenüber den<br />

Ausschlussgebieten. Bei der Auswahl von Standorten für Windkraftanlagen<br />

müssen die betroffenen Grundbesitzer und Anrainer einbezogen werden. Der<br />

<strong>DAV</strong> fordert ein Mitspracherecht für alle Beteiligten und betroffenen<br />

Interessensgruppen und bietet seine Mitarbeit an. Darüber hinaus ist für alle<br />

Anlagen ein Abbauplan verpflichtend vorzusehen. Der Abbau erfolgt am Ende<br />

<strong>des</strong> Produktionszeitraums zu Lasten der Betreiberfirma. Eine finanzielle<br />

Sicherstellung in geeigneter Höhe muss zugunsten der territorialen<br />

Verwaltung hinterlegt werden. Diese dient sowohl zur Deckung von<br />

Bauschäden als auch der Abbaukosten.<br />

Beschluss <strong>des</strong> <strong>DAV</strong>-Präsidiums<br />

München, 11.03.2005<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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