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Handbuch des DAV

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Hüttenversorgung<br />

berechtigt, einen Stellvertreter zu ernennen. Der Betriebsführer ist<br />

verpflichtet, sich genau nach diesen Vorschriften zu verhalten.<br />

Insbesondere wird auf das Verbot der Personenförderung verwiesen. Alle<br />

Folgen dieser Verbotsübertretung treffen den Betriebsführer.<br />

3. Betriebsbuch<br />

Der (die) Pächter ist (sind) verpflichtet, über den Betrieb der Seilbahn<br />

das Betriebsbuch, das ihnen von der Sektion zur Verfügung gestellt wird,<br />

ordnungsgemäß, sorgfältig und fortlaufend zu führen. Es ist auf der<br />

Hütte aufzubewahren und den Organen der Sektion, <strong>des</strong> Hauptvereins<br />

und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Außer den<br />

Fahrten müssen darin alle Vorfälle eingetragen werden.<br />

4. Benutzungsgebühr<br />

Die Betriebsstunden werden jährlich einmal an einem eingebauten Zähler<br />

abgelesen. Pro Betriebsstunde zahlt der Pächter am .................eines<br />

jeden Jahres €.............<br />

5. Betriebsstundenzähler<br />

Der Betriebsführer ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Betriebsstundenzählers<br />

laufend zu überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich<br />

der Sektion zu melden. Wird von Seiten der Sektion festgestellt,<br />

dass der Betriebsstundenzähler nicht funktioniert oder gar außer Betrieb<br />

gesetzt ist, ist die Sektion berechtigt, von den Pächtern für die<br />

Benützung pro Monat einen geschätzten Pauschalbetrag zu fordern.<br />

6. Instandhaltungskosten<br />

Die Kosten der Instandhaltung der Materialseilbahnen samt der<br />

sonstigen Anlagen gehen zu Lasten der Sektion.<br />

Die Betriebskosten wie Treibstoff, Schmiermittel, Schmierung von Seilen,<br />

Rollen und Maschinenteilen und Wartung der Maschinen tragen die<br />

Pächter. Die Beistellung <strong>des</strong> Bedienungspersonals ist von den Pächtern<br />

voll zu übernehmen.<br />

Wird die Seilbahn elektrisch betrieben, liefert die Sektion kostenlos den<br />

Strom durch das eigene E-Werk gegen Wartung und Pflege <strong>des</strong> E-<br />

Werkes sowie <strong>des</strong>sen Anlagen durch den (die) Pächter.<br />

Der (die) Pächter ist (sind) für die ständige Betriebssicherheit während<br />

der Zeit der Hüttenbewirtschaftung, deren Vorbereitung und Beendigung<br />

voll verantwortlich.<br />

7. Versicherungen<br />

Die Brandversicherung für die Materialseilbahn und ihrer sonstigen<br />

Anlagen geht zu Lasten der Sektion. Der (die) Pächter hat (haben)<br />

dagegen für das Bedienungspersonal der Materialseilbahn die gesetzlich<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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