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Handbuch des DAV

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Gremien und Ehrenamt im<br />

Naturschutz<br />

schließt auch den Schutz der die Menschen umgebenden Natur in einem<br />

gewissen Umfang mit ein. Trotz dieser unterschiedlichen Perspektiven haben<br />

Umwelt- und Naturschutz im konkreten Zusammenhang oft identische Ziele.<br />

Im Einzelfall gibt es aber auch Zielkonflikte: z.B. Klimaschutz mit<br />

regenerativen Energieanlagen (Wind- oder Wasserkraft) versus Verbrauch<br />

der Naturlandschaft und Gefährdung von wildlebenden Tieren (z.B. Fische,<br />

Vögel) durch diese Anlagen.<br />

4. Konkrete Umsetzung auf der Ebene der <strong>DAV</strong>-Sektionen<br />

Natur- und Umweltschutz bedeutet folglich für den Naturschutzreferenten<br />

eine Querschnittsaufgabe innerhalb der Sektion. Der Naturschutzreferent hat<br />

die Aufgabe und Pflicht, sich bei allen Aktivitäten der Sektion, die sich auf die<br />

Umwelt negativ auswirken könnten, zu Wort zu melden. Es geht dabei<br />

weniger darum, im Sinne einer „Umweltpolizei“ tätig zu werden, als vielmehr<br />

gemeinsam mit den Verantwortlichen innerhalb der Sektion nach tragbaren<br />

Lösungen zu suchen. Der <strong>DAV</strong> setzt sich für einen Natur- und Umweltschutz<br />

mit Augenmaß ein, der aber durchaus Vorzeigecharakter haben kann und<br />

soll.<br />

Verbandsintern findet der Naturschutzreferent eine Richtlinie für seine<br />

Aufgaben im „<strong>DAV</strong>-Grundsatzprogramm zur umwelt- und sozialverträglichen<br />

Entwicklung und zum Schutz <strong>des</strong> Alpenraumes“ sowie im davon abgeleiteten<br />

Umsetzungsprogramm. Dort sind die folgenden Aufgabenfelder definiert:<br />

• Lobby für den Alpenraum<br />

• Sport & Umwelt<br />

• <strong>DAV</strong>-Arbeitsgebiete<br />

5. Wahl <strong>des</strong>/der Naturschutzreferenten/in<br />

Der oder die Naturschutzreferent oder -referentin wird von der<br />

Mitgliederversammlung auf die Dauer von höchstens 6 Jahren in schriftlicher<br />

und geheimer Abstimmung gewählt, rechtsgültig auch anders, wenn kein<br />

Widerspruch erhoben wird. Wiederwahl ist zulässig. Der Naturschutzreferent<br />

bleibt bis zur Neuwahl im Amt.<br />

Scheidet der Naturschutzreferent vorzeitig aus dem Ehrenamt aus, so wird an<br />

<strong>des</strong>sen Stelle durch die nächste Mitgliederversammlung für den Rest der<br />

Amtszeit ein neuer Naturschutzreferent gewählt. Bis dahin, sowie in Fällen<br />

langdauernder Verhinderung, berufen die Mitglieder <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> einen<br />

Ersatz.<br />

Die Wahl eines Lan<strong>des</strong>naturschutzreferenten bzw. -referentin sowie die<br />

Mitgliedschaft <strong>des</strong> Naturschutzreferenten im Vorstand der Sektion wird<br />

empfohlen.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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