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Handbuch des DAV

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Die einzelnen Steuerarten<br />

Inzwischen dürften auch immer mehr Sektionen in die Verpflichtung<br />

kommen, diese steuerliche Regelung berücksichtigen zu müssen.<br />

Beispiele sind Sektionen, die ein Firmenfahrzeug nutzen, das für den<br />

Bereich „Unterhaltung der Hütten oder Betrieb einer Kletterhalle“<br />

angeschafft wurde. Wird dieses Fahrzeug auch für den ideellen Bereich<br />

genutzt, bedeutet das, dass die Erfassung der unentgeltlichen<br />

Wertabgabe und Berücksichtigung der neuen EUGH Rechtsprechung<br />

anzuwenden ist. Danach gilt folgen<strong>des</strong>:<br />

Fahrzeuge angeschafft nach dem 31.03.1999 und vor dem<br />

05.03.2000<br />

Die Regelung im deutschen Umsatzsteuergesetz ist nicht anzuwenden.<br />

Der Unternehmer hat den vollen Vorsteuerabzug und muss die<br />

außerunternehmerische Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe der<br />

Umsatzsteuer unterwerfen.<br />

Fahrzeuge angeschafft nach dem 04.03.2000 und vor dem<br />

01.01.2003<br />

Die Regelung im deutschen Umsatzsteuergesetz ist anzuwenden.<br />

Der Vorsteuerabzug kann nur zu 50 % geltend gemacht werden. Die<br />

nichtunternehmerische Nutzung <strong>des</strong> Fahrzeuges unterliegt nicht der<br />

Umsatzsteuer.<br />

Fahrzeuge angeschafft nach dem 31.12.2002 und vor dem<br />

01.01.2004<br />

Der Unternehmer hat ein Wahlrecht zwischen Beschränkung <strong>des</strong><br />

Vorsteuerabzuges auf 50 % oder voller Vorsteuerabzug und<br />

Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung als unentgeltliche<br />

Wertabgabe.<br />

Regelung ab 01.01.2004<br />

Die vom Gesetzgeber zum 01.04.1999 im Steuerentlastungsgesetz geschaffene<br />

Regelung zum Vorsteuerabzug und zur Umsatzbesteuerung von<br />

unternehmerisch genutzten Fahrzeugen wurde aufgehoben. Die<br />

außerunternehmerische Nutzung wird als unentgeltliche Wertabgabe<br />

besteuert.<br />

Für Umsatzsteuerzwecke gelten nunmehr 3 Methoden:<br />

• die 1 % Regelung<br />

• die Schätzung <strong>des</strong> nichtunternehmerischen Nutzungsanteils (50%)<br />

• die Fahrtenbuchmethode<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage

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