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Handbuch des DAV

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Rechtsschutz-Versicherung für<br />

ehrenamtliche Führungskräfte<br />

Rechtsschutz-Versicherung für ehrenamtliche<br />

Führungskräfte der Sektion<br />

I. Allgemeines<br />

Neben dem vom Hauptverein geschaffenen Rechtsschutz für Jugendleiter<br />

und Fachübungsleiter der Sektionen können die Sektionen auch für Funktionsträger<br />

wie<br />

• Sektionsvorsitzende<br />

• Vorstandsmitglieder<br />

• Ausbildungsreferenten<br />

• Tourenführer der Sektionen, soweit sie keine Fachübungsleiter sind<br />

eine Rechtsschutzversicherung abschließen.<br />

II. Prämie und Deckungssumme<br />

Die jährliche Prämie beträgt:<br />

Vorstand bis 3 Personen 70 €<br />

Vorstand bis 6 Personen 130 €<br />

darüber hinausgehende Personen (Vorstand) 21,70 €<br />

Sonstige Personen (Referenten, Touren-<br />

führer ohne Fachübungsleiterprüfung) 30 €<br />

inkl. Versicherungssteuer<br />

Die Deckungssumme pro Versicherungsfall beträgt 100.000 €, Strafkaution<br />

50.000 €. Die Versicherung kann von der Sektion abgeschlossen werden.<br />

Versicherungsnehmer ist die Sektion.<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

241<br />

III. Leistungsumfang und Geltungsbereich der<br />

Versicherung<br />

Schadensersatz-Rechtsschutz, Straf- und Ordnungswidrigkeiten - Rechtsschutz,<br />

nicht jedoch Fahrer-Rechtsschutz<br />

• Anwaltskosten<br />

• Gerichtskosten<br />

• Gebühren von Verwaltungsbehörden<br />

• Entschädigung für Zeugen<br />

• Entschädigung für Sachverständige, die vom Gericht beigezogen wurden<br />

• Kosten der Zwangsvollstreckung<br />

• sämtliche Kosten <strong>des</strong> Gegners, soweit der Versicherte hierzu verpflichtet<br />

ist, einschließlich der Kosten <strong>des</strong> gegnerischen Nebenklägers in Straf-<br />

verfahren<br />

• Kosten in Gnadenverfahren, Strafaufschub, Strafaussetzungs- und<br />

• Zahlungserleichterungsverfahren und<br />

• erforderliche Vorschüsse in allen Instanzen

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