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Handbuch des DAV

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Natur- und Umweltschutz<br />

a) Unterschutzstellungsverfahren<br />

Der Deutsche Alpenverein muss im Rahmen von Verfahren, wenn sie seine<br />

satzungsgemäßen Aufgaben berühren, in folgenden Fällen zur Mitwirkung<br />

aufgefordert werden:<br />

Stand 05/2006 – 5. Auflage<br />

700<br />

(1) Vorbereitung, Änderungen, Aufhebung und Ausnahmegenehmigungen von<br />

Verordnungen sowie Aufstellung und Fortschreibung von Plänen, Pflege- und<br />

Entwicklungsplänen in<br />

• Nationalparks,<br />

• Naturparks,<br />

• Biosphärenreservaten.<br />

Für diese Verfahren ist die oberste Naturschutzbehörde (Bayerisches<br />

Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) z. T. auch<br />

Regierungen und Landkreise zuständig.<br />

(2) Verordnungen, Änderungen und Aufhebung sowie Ausnahmegenehmigungen<br />

• in Naturschutzgebieten,<br />

• bei der Ausübung <strong>des</strong> freien Betretungsrechts.<br />

Zuständig sind hier i. d. R. die höheren Naturschutzbehörden<br />

(Regierungsbezirke).<br />

(3) Verordnungen, Änderungen und Aufhebung sowie Ausnahmegenehmigungen<br />

bei<br />

• Naturdenkmälern,<br />

• geschützten Landschaftsbestandteilen,<br />

• Landschaftsschutzgebieten,<br />

• der Ausübung <strong>des</strong> freien Betretungsrechts.<br />

Für diese Verfahren sind die jeweiligen unteren Naturschutzbehörden<br />

(Landkreise und kreisfreie Städte) zuständig.<br />

b) Pläne und sonstige Verfahren<br />

• Entwürfe zu Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>gesetzen,<br />

• Entwürfe zu Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>verordnungen,<br />

• Entwürfe zu Plänen (z.B. Bun<strong>des</strong>verkehrsplan, Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan,<br />

Regionalplan).<br />

c) Bei der Aufstellung von<br />

• Flächennutzungsplänen<br />

• Landschaftsplänen<br />

• Grünordnungsplänen im Rahmen der Bauleitplanung.<br />

• Bauschutzverordnungen<br />

• durch Kommunen (Städte und Gemeinden)

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