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Handbuch des DAV

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374<br />

Richtlinien für die Verteilung von<br />

Beihilfen und Darlehen für KKA<br />

Baumaßnahmen<br />

- verbindlicher detaillierter Finanzierungsplan<br />

- Nachweis der vorhandenen Eigenmittel<br />

- vorläufige Kredit- und Darlehenszusagen (bei Fremdfinanzierungen)<br />

- vorläufige Zuschusszusagen von Sportbünden und öffentlichen Geldern<br />

und/oder dergleichen<br />

- Aufstellung der Eigen- und Fremdleistungen<br />

- Wirtschaftlichkeitsberechnung, die eine nachhaltige Bedienung der<br />

aufgenommenen Fremdmittel belegt<br />

- Nachweis der Gemeinnützigkeit<br />

- Betreiber- bzw. Pachtvertrag<br />

5. Bewilligung<br />

5.1 Voraussetzung für die Bewilligung von Beihilfen und Darlehen ist, dass vor<br />

Beginn jeder Baumaßnahme:<br />

- die geplante Maßnahme termingerecht und ordnungsgemäß mit den<br />

unter Pkt. 4.3 vorgeschriebenen Unterlagen beim <strong>DAV</strong> eingereicht<br />

wurde;<br />

- der Antragsteller bei allen geplanten Baumaßnahmen die Beratung <strong>des</strong><br />

<strong>DAV</strong> eingeschaltet hat;<br />

- Einwände gegen die vorläufigen und endgültigen Entwürfe,<br />

Kostenvoranschläge und Finanzierungspläne im einvernehmlichen<br />

Zusammenwirken zwischen Antragsteller und <strong>DAV</strong> ausgeräumt worden<br />

sind. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet nach Anhörung <strong>des</strong><br />

Antragstellers das Präsidium;<br />

- die Maßnahmen, für die Mittel beantragt werden, im Zeitpunkt der<br />

Antragstellung grundsätzlich weder begonnen, noch schon<br />

durchgeführt worden sind.<br />

5.2 Sind vom Antragsteller die Voraussetzungen gem. Pkt. 5.1 nicht erfüllt,<br />

können Darlehen und/oder Beihilfen nicht genehmigt werden. Der Antrag<br />

kann zum nächsten Abgabetermin erneut gestellt werden.<br />

5.3 Die Bewilligung von Darlehen und Beihilfen erfolgt zweimal jährlich durch<br />

den Verbandsrat, bei Darlehen auch nach den jeweils gültigen Richtlinien.<br />

5.4 Die Antragsteller werden über Art und Höhe der vorgesehenen Unterstützung<br />

schriftlich benachrichtigt. Dadurch haben sie die Möglichkeit, sich rechtzeitig<br />

auf die Baumaßnahmen einzustellen und die nötigen Vorbereitungen für<br />

einen raschen Baubeginn zu treffen.<br />

5.5 Gefördert werden können Neubau, Umbau, Sanierung und die Erweiterung<br />

von künstlichen Kletteranlagen unter Beachtung der umweltgerechten<br />

Ausführung sowie ein gegebenenfalls erforderlicher Grundstückserwerb.<br />

5. Auflage - Stand 05/2006

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