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GESCHICHTE - upload.wikimedia....

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SO Erstes Buch. Drittes Kapitel.<br />

Mufse oder draufsen im Kriege, alles was in ihren Provinzen und<br />

in unseren Reichen geschieht 1)." Kein noch so unbedeutendes<br />

Ereignis, das in ihren Interessenkreis fglt , entgeht ihnen. Es<br />

lohnt der Mi.ihe nicht , sich um einen Mann wie Martinuzzi zu<br />

kiimmern", wenden die Gesandten ein , als auf die von diesem<br />

zu König Ferdinand angesponnenen Beziehungen die Rede kommt.<br />

Auch die Milcken sind klein", antwortet der kluge und schlagfertige<br />

Rustem, aber sie stechen" 2).<br />

Die Gemtiter der Fürsten sind Spiegeln vergleichbar; man<br />

darf sie nicht anhauchen", ist ein anderer Ausspruch Rustems 5).<br />

Wer dem Sultane naht, um seinen kurzen Entscheid entgegenzunehmen<br />

und auf das Wort Vergeth" (abite) abzutreten, soll<br />

nicht liigen. Mehr als einmal aber werden die christlichen Gesandten<br />

auf schlauer diplomatischer Liige ertappt 5). Sie haben<br />

mehrfache Instruktionen , die sie nacheinander vorbringen; und<br />

weil die Tiirken das wissen , darum brauchen sie grobe Worte,<br />

darum rollen sie die Augen , um sich ein zorniges Ansehen zu<br />

geben und so schneller zum springenden Punkt der Unterhandlungen<br />

vorzudringen 6).<br />

Zuletzt setzen die Tiirken denn auch gewöhnlich ihre von<br />

Anfang an aufgestellten Bedingungen durch , nachdem sie mil<br />

eiserner Zähigkeit Monate und Jahre hindurch ihren Standpunkt<br />

unverändert verfochten haben. Um so leichter verzichten sie<br />

auf das, was ihnen nebensächlich erscheint. Nur die wirklichen<br />

grofsen Interessen des Reiches vertritt und verteidigt jeder Grofswesir<br />

erfolgreich. Niemals lassen sich diese gern als so bestechlich<br />

verschrieenen tiirkischen Staatsmänner durch Geschenke<br />

zu einem Entschlufs bestimmen , der einem Verrate gegen den<br />

Kaiser gleichkäme. Der Sultan", sagt Rustem einmal, schläft<br />

1) Nulli fere Dran eis pretereunt, quibus ant exploratores ant tabellarios<br />

non et mittant et recipiant, fitqne studio et diligentia huiusmodi, nt pene quotidie,<br />

sive domi in otio, sive foris in bello agant, omnia intelligant quecumqne et in<br />

snis provinciis et in regnis nostris gerantnr"; Mon. Hung. Hist" V, S. 220-221.<br />

a) Hu rm ttz aki II, S. 247, Nr. =VIM<br />

Busbecq S. 185.<br />

Harmuzaki II5, S. 229<br />

Vgl. Busbecqs Urteil fiber seinen Vorgänger Malvezzi S. 3.<br />

Ebenda S. 129

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