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wiener beiträge zur musiktherapie band 3 theorie ... - Praesens Verlag

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ISABELLE FROHNE-HAGEMANN<br />

Als klinische Methode kann Musiktherapie allerdings in Teilbereichen - ohne die<br />

Kriterien eines wissenschaftlichen Verfahrens zu erfüllen - durchaus eigenständig<br />

sein: z.B. in der Arbeit mit Autisten, Komapatienten, usw.<br />

II. Klinische Qualifikationskriterien<br />

Dazu nennt Petzold folgende Aspekte (vgl. 1993c, 938f.):<br />

1. Methoden der Diagnostik,<br />

2. ein Repertoire an Interventionsmethoden,<br />

3. spezielle Methoden und Techniken der Krisenintervention,<br />

4. der Nachweis der erfolgreichen Anwendung an Kranken mit unterschiedlichen<br />

Indikationsstellungen und Störungsbildern über einen mehrjährigen<br />

Zeitraum (zehn Jahre) durch wissenschaftliche Überprüfung, wobei als<br />

mögliche Nachweise gelten:<br />

a) das Vorhandensein eines breiten Fundus an klinischer Literatur in Form<br />

von Publikationen in Buch- und (spezifischen Fach-)Zeitschriften,<br />

b) empirisch kontrollierte Evaluationsstudien der therapeutischen Effizienz,<br />

c) katamnestische Untersuchungen,<br />

d) Einzelfallstudien,<br />

5. bestimmte Standards hinsichtlich Repräsentation, Organisation und gewährleisteter<br />

Vermittlung, nämlich:<br />

a) muss das Verfahren durch einen psychotherapeutischen Fachver<strong>band</strong><br />

repräsentiert sein,<br />

b) müssen Institutionen oder Einrichtungen der Weiterbildung vorhanden sein,<br />

die das Verfahren in einem konsistenten Curriculum mit klinisch ausgewiesenen<br />

Lehrtherapeuten weitervermitteln und lehren,<br />

c) muss das Verfahren in Einrichtungen des klinischen Bereiches und der<br />

psychosozialen Arbeit bundesweit repräsentiert sein.<br />

Als Verfahren können gelten: Psychoanalyse und die individualpsychologische<br />

Therapie nach Adler, Verhaltenstherapie, Modelle der Methodenintegration (z.B.<br />

Integrative Therapie), die klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie.<br />

Nach dem deutschen Psychotherapeutengesetz gibt es allerdings nur zwei<br />

Verfahren als „Richtlinienverfahren“ (d.h. für welche die Krankenkassen bezahlen):<br />

Psychoanalyse (nach Freud oder Adler) und Verhaltenstherapie.<br />

Die verschiedenen Richtungen der Musiktherapie wären dann jeweils Methoden<br />

eines dieser Verfahren, wobei sich die Verfahren untereinander immer mehr<br />

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