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Scientology - Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will - Projekt ...

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<strong>die</strong> evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg, in dem sie sich über den<br />

Pfarrer als einen »<strong>der</strong> wohl fanatischsten Gegner <strong>der</strong> Religionsfreiheit« in<br />

Deutschland beschwerte: »In Renate Hartwigs neuestem Werk >Die Schattenspielen<br />

werden interessante Details aus <strong>der</strong> sogenannten Anti-Sektenszene<br />

aufgedeckt. Dort findet sich zwangsläufig auch ein aufschlussreiches Kapitel<br />

über Pfarrer Thomas Gandow.« 101<br />

Problematisch ist, dass vielen Richtern das Hintergrundwissen über <strong>die</strong><br />

sekteninternen Strategien und Verflechtungen fehlt, um <strong>der</strong>en Vorgehen richtig<br />

beurteilen zu können. <strong>Scientology</strong> kann vor Gericht je<strong>der</strong>zeit eine Phalanx<br />

von Zeugen aufmarschieren lassen, <strong>die</strong> dann alle <strong>die</strong> gleiche »Wahrheit« aussagen.<br />

Viele Mitglie<strong>der</strong> des Psychomultis wollen ungern als solche bezeichnet<br />

werden; denn das könnte ihre Geschäfte schädigen. Vor Gericht berufen<br />

sie sich deshalb häufig auf das Recht <strong>der</strong> negativen Bekenntnisfreiheit nach<br />

Artikel 4 des Grundgesetzes (»Niemanden geht meine Religion etwas an«)<br />

und konnten sich auch oft damit durchsetzen. Doch wirtschaftliche Aktivitäten<br />

und <strong>die</strong> angebliche Religion sind bei <strong>Scientology</strong> untrennbar verbunden.<br />

Es gibt keine »zwei <strong>Welt</strong>en« für sie. Nachdem es sogar bekennenden Hubbard-Jüngern<br />

mehrfach gelungen war, vor den Pressekammern deutscher<br />

Gerichte Urteile zu erreichen, <strong>die</strong> es den beklagten Me<strong>die</strong>n untersagten, sie<br />

als Scientologen zu bezeichnen, leitete das Oberlandesgericht München am<br />

13. August 1993 eine Wende zugunsten <strong>der</strong> Pressefreiheit ein. Obwohl sich<br />

<strong>die</strong> Krefel<strong>der</strong> Unternehmerin und Operierende Thetanin Johanna Erdtmann in<br />

einer Zeitschrift ausdrücklich zu den Managementlehren Hubbards bekannt<br />

hatte, wollte sie dem Magazin Forbes untersagen lassen, ihre <strong>Scientology</strong>-Mitgliedschaft<br />

zu benennen. Forbes hatte über Erdtmanns Versuche berichtet,<br />

eine ganze Branche - <strong>die</strong> Färb- und Stilberatung - in Deutschland scientologisch<br />

zu beeinflussen. Trotz entsprechen<strong>der</strong> eindeutiger Zeugenberichte bestritt<br />

Familie Erdtmann, eine wirtschaftliche Tarnorganisation von <strong>Scientology</strong><br />

zu betreiben: »Wir haben im Rahmen unserer geschäftlichen Tätigkeit noch<br />

nie den Versuch unternommen, irgend jemanden für Dianetik-Kurse und/<br />

o<strong>der</strong> Persönlichkeitstests zu interessieren.« 102<br />

Das Gericht urteilte, dass Forbes<br />

zwar in <strong>die</strong> negative Bekenntnisfreiheit Erdtmanns eingegriffen habe, doch<br />

sei <strong>der</strong> Eingriff in Abwägung mit <strong>der</strong> Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes<br />

»nicht objektiv rechtswidrig« gewesen: »Das Gericht vermag nicht<br />

von einer scharfen Unterscheidung zwischen den Lehren des L. Ron Hubbard<br />

im Managementbereich einerseits und im weltanschaulichen Bereich an<strong>der</strong>erseits<br />

auszugehen.« 103<br />

Diesem ersten Präzedenzurteil folgte ein zweites, das<br />

<strong>die</strong> Berliner tageszeitung im Oktober 1994 in Hamburg erreichte, wonach es<br />

Journalisten erlaubt ist, Ross und Reiter bei <strong>der</strong> Berichterstattung über scientologische<br />

Firmen zu nennen, <strong>die</strong> mit »rüden Methoden« arbeiten. Die Richter<br />

urteilten, dass <strong>die</strong> scientologisch geführten Immobilienfirmen Breitling &<br />

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