10.02.2013 Aufrufe

Scientology - Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will - Projekt ...

Scientology - Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will - Projekt ...

Scientology - Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will - Projekt ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Auf jeden Fall sollte in Zweifelsfällen das Kind einem Psychologen vorgestellt<br />

werden, damit eventuelle Verhaltensauffälligkeiten, Fehlentwicklungen o<strong>der</strong><br />

beginnende Schädigungen rechtzeitig erkannt und längerfristig beobachtet<br />

werden können. Dies kann z. B. wichtig sein, wenn sich familienrechtliche<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzungen über Jahre hinziehen und das Gericht verlangt, den<br />

Einfluss scientologischer Psychotechniken nachzuweisen.<br />

Einflussnahme auf Kin<strong>der</strong><br />

Kommen Kin<strong>der</strong> mit <strong>Scientology</strong> in Berührung, haben Eltern nur bis zur Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres Einflussmöglichkeiten. Bis dahin können <strong>die</strong> Eltern<br />

notfalls den Umgang mit Scientologen bzw. mit <strong>Scientology</strong> verbieten.<br />

Eine an<strong>der</strong>e Frage ist, inwieweit sich ein solches Verbot durchsetzen lässt.<br />

Dies wird kurz vor Vollendung <strong>der</strong> Volljährigkeit schwierig sein.<br />

Vermögensnachfolge<br />

In Fällen, in denen Partner o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> unter den Einfluss von <strong>Scientology</strong><br />

geraten, kann es auch erfor<strong>der</strong>lich werden, sich über ein etwaiges Erbrecht<br />

Gedanken zu machen. Man muss sich beispielsweise überlegen, wer unter<br />

welchen Voraussetzungen was erbt und ob <strong>die</strong>s wünschenswert ist. Gerät<br />

beispielsweise ein Ehepartner einer kin<strong>der</strong>losen Ehe unter den Einfluss von<br />

<strong>Scientology</strong>, würde <strong>die</strong>ser, wenn dem nichtscientologischen Partner etwas zustößt,<br />

durchweg <strong>die</strong> Hälfte des Vermögens erben. Möglicherweise sind Kin<strong>der</strong><br />

bereits testamentarisch bedacht o<strong>der</strong> ihnen würde im Erbfall ein sog. Pflichtteil<br />

zustehen. Das kann vor allem dann zu großen Auseinan<strong>der</strong>setzungen führen,<br />

wenn wertvolle Immobilien o<strong>der</strong> Geschäftsanteile zum Nachlass gehören.<br />

Sind <strong>die</strong>se Folgen unerwünscht, müssen sie rechtzeitig durch Än<strong>der</strong>ung<br />

o<strong>der</strong> Errichtung eines Testaments vermieden werden. Eine Möglichkeit hierzu<br />

ist <strong>die</strong> Enterbung. Allerdings: Auch dann, wenn ein scientologischer Angehöriger<br />

nicht Erbe wird, können ihm/ihr sogenannte Pflichtteilsansprüche zustehen,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> Hälfte des gesetzlichen Erbteils betragen. Auch <strong>die</strong>ser Pflichtteil<br />

kann entzogen werden. Dies ist jedoch nur unter sehr eingeschränkten,<br />

engen Voraussetzungen möglich, z.B. bei Verschwendungssucht. Ob <strong>die</strong><br />

horrenden Geldausgaben für scientologische Zwecke unter <strong>die</strong>se Vorschriften<br />

fallen, ist bis heute nicht höchstrichterlich entschieden. Wegen <strong>der</strong> damit verbundenen<br />

rechtlichen Risiken bedarf es daher einer eingehenden Beratung in<br />

jedem Einzelfall.<br />

Stellt sich <strong>die</strong> Sachlage so dar, dass scientologisch orientierte Familienangehörige<br />

Geschäftsanteile erben, z. B. bei Familienbetrieben, kann <strong>die</strong>se Konstellation<br />

dazu führen, dass ein scientologisch beeinflusster Miterbe entwe<strong>der</strong><br />

versucht, seinen immensen Geldbedarf durch hohe Entnahmen o<strong>der</strong> durch<br />

den Wunsch nach einer hohen Auszahlung zu decken, was <strong>die</strong> an<strong>der</strong>en Mit-<br />

530

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!