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Scientology - Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will - Projekt ...

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erben in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann. O<strong>der</strong> <strong>der</strong> Scientologe versucht,<br />

in den Betrieb mit dem Ziel hineinzuregieren, dort für <strong>Scientology</strong> zu<br />

werben und <strong>die</strong> Hubbardschen Managementvorschriften einzuführen. Bei<br />

<strong>der</strong>artigen Gefährdungen muss rechtzeitig vorgebeugt werden, beispielsweise<br />

durch <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesellschaftsverträge, sodass scientologische Miterben<br />

von vornherein allenfalls einen Auszahlungsanspruch haben, aber von<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführung ausgeschlossen bleiben.<br />

Schulden<br />

Aussteiger sind häufig verschuldet. Hier bieten sich folgende Wege an, um von<br />

den Schulden herunterzukommen:<br />

Zunächst sollte versucht werden, soviel wie möglich von den eingezahlten<br />

Gel<strong>der</strong>n zurückzuerhalten. <strong>Scientology</strong> neigt dazu, sich hohe Vorauszahlungen<br />

geben zu lassen. Die Beträge, <strong>die</strong> noch nicht »verbraucht« sind, können<br />

daher auf jeden Fall sofort zurückgefor<strong>der</strong>t werden. Voraussetzung dafür ist,<br />

<strong>die</strong>se Beträge zu ermitteln und fällig zu stellen, d.h., es muss eine nachvollziehbare<br />

Berechnung aufgemacht werden, verbunden mit <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung, <strong>die</strong>sen<br />

Betrag umgehend zurückzuzahlen, am besten gleich unter Angabe einer<br />

Frist.<br />

Es entspricht <strong>der</strong> Erfahrung, dass <strong>die</strong> zuständigen Scientologen häufig versuchen<br />

zu »schieben«, erst Zusagen zu machen, <strong>die</strong> dann aber nicht eingehalten<br />

werden, um dadurch Zeit für erneute Beeinflussungsversuche zu gewinnen.<br />

Mündliche Zusagen sind im Streitfall wenig wert. Richtiger ist es<br />

daher, sofort auf verbindliche schriftliche Zusagen zu pochen und feste Zahlungstermine<br />

zu vereinbaren. Werden <strong>die</strong>se dann nicht eingehalten, kann auf<br />

Rückzahlung geklagt werden.<br />

In vielen Fällen wird <strong>der</strong> Anspruchsberechtigte allerdings kaum über <strong>die</strong><br />

notwendigen Geldmittel verfügen. Hier gibt es <strong>die</strong> Möglichkeit, Prozesskostenhilfe<br />

zu beantragen (früheres »Armenrecht«). Wird Prozesskostenhilfe gewährt,<br />

trägt <strong>die</strong> Staatskasse <strong>die</strong> Gerichtskosten und <strong>die</strong> Anwaltskosten des<br />

Anspruchs stellers. Nicht getragen werden allerdings im Unterliegensfalle<br />

<strong>die</strong> Kosten <strong>der</strong> Gegenseite, also von <strong>Scientology</strong>. Aus <strong>die</strong>sem Grunde bedarf<br />

es einer sorgfältigen Risikoabschätzung im Vorfeld. Zur Risikominimierung<br />

kann man aber auch so vorgehen, dass zunächst nur ein Antrag auf Prozesskostenhilfe<br />

für eine Klage gestellt wird. Das Gericht überprüft dann <strong>die</strong> beiden<br />

Voraussetzungen für <strong>die</strong> Gewährung von Prozesskostenhilfe, nämlich<br />

einerseits <strong>die</strong> Kostenarmut und an<strong>der</strong>erseits <strong>die</strong> Erfolgsaussichten <strong>der</strong> Klage.<br />

Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass hinreichende Erfolgsaussichten<br />

bestehen, wird Prozesskostenhilfe gewährt, woraufhin dann mit einer guten<br />

Erfolgsaussicht <strong>die</strong> eigentliche Klage anhängig gemacht werden kann. Kommt<br />

das Gericht hingegen zu dem Ergebnis, dass eine Klage wenig o<strong>der</strong> nicht er-<br />

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