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Scientology - Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will - Projekt ...

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Gemeinsames Vermögen<br />

In erster Linie sind das gemeinschaftliche Eigentum und <strong>die</strong> Geldmittel auf<br />

den gemeinsamen Konten gefährdet. Scientologen benötigen viel Geld. Im<br />

Auditing werden alte und neue Mitglie<strong>der</strong> genauestens auch über ihre finanziellen<br />

Verhältnisse ausgefragt. Die meisten sind <strong>die</strong>ser Psychotechnik nicht<br />

gewachsen, geben Auskunft und laufen Gefahr, dass Scientologen ihn/sie<br />

dazu bewegen, <strong>die</strong>ses Geld für Kurse zu verwenden. Es besteht also für den<br />

nichtscientologischen Partner <strong>die</strong> Gefahr, dass gemeinsames Geld zu <strong>Scientology</strong><br />

fließt. Wenn <strong>der</strong> Partner rechtzeitig zur Besinnung kommt, können<br />

schon große Summen verbraucht sein.<br />

Kommt es hingegen später wegen <strong>Scientology</strong> zu einer Trennung o<strong>der</strong><br />

Scheidung, kann nur noch das verteilt werden, was vorhanden ist. Vorher verausgabte<br />

o<strong>der</strong> verschwendete Gel<strong>der</strong> sind verloren. Es gibt durchweg keine<br />

RückZahlungsansprüche gegen den Partner, und selbst wenn, würden sich<br />

solche Ansprüche kaum noch durchsetzen lassen: Wo nichts ist, hat <strong>der</strong> Kaiser<br />

sein Recht verloren.<br />

Man kann sich vor solchen Verlusten dadurch schützen, dass man sofort<br />

Konten sperren las st bzw. getrennte Konten einrichtet. Auch sonst sollte man<br />

dafür sorgen, dass <strong>der</strong> Partner, <strong>der</strong> mit <strong>Scientology</strong> zu tun hat, nicht selbständig<br />

Wertsachen o<strong>der</strong> wertvolle Objekte veräußern kann.<br />

Unterhalt<br />

Erhebt <strong>der</strong> Partner, <strong>der</strong> im Banne von <strong>Scientology</strong> steht, Unterhaltsansprüche,<br />

muss auf den scientologischen Hintergrund deutlich hingewiesen werden.<br />

Normalerweise hat ein geschiedener Partner, <strong>der</strong> selbst nicht über ausreichendes<br />

o<strong>der</strong> gleichartiges Einkommen verfügt, einen Anspruch auf Getrenntlebens-<br />

und später auf Geschiedenenunterhalt. Erzielt <strong>der</strong> unterhaltsberechtigte<br />

Partner nur deshalb kein eigenes Einkommen, weil er seine Zeit und<br />

Energie <strong>Scientology</strong> opfert, muss <strong>die</strong>s dem Gericht verdeutlicht werden, weil<br />

<strong>die</strong> Abhängigkeit von einem Psychokult nicht mittelbar über den Unterhalt<br />

finanziert zu werden braucht. Der unterhaltsberechtigte Teil muss sich dann<br />

ein fiktives Einkommen in Höhe des überlicherweise erzielbaren o<strong>der</strong> früher<br />

erzielten Einkommens anrechnen lassen, wodurch sich <strong>der</strong> Unterhaltsanspruch<br />

schmälert o<strong>der</strong> sogar auf Null reduziert.<br />

Sorgerecht<br />

Bei einer Auseinan<strong>der</strong>setzung über das Sorgerecht für gemeinsame Kin<strong>der</strong><br />

muss man damit rechnen, dass <strong>der</strong> scientologische Teil (wenn er/sie das<br />

Sorgerecht für <strong>die</strong> Kin<strong>der</strong> haben möchte, was nicht immer gesagt ist) sich auf<br />

<strong>die</strong> Behauptung zurückzieht, dass seine/ihre angebliche »Religion« nicht zum<br />

Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht werden dürfte. Dieses Ar-<br />

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