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Scientology - Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will - Projekt ...

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darauf, <strong>Scientology</strong> weiter vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Es<br />

lägen »tatsächliche Anhaltspunkte« für Bestrebungen gegen <strong>die</strong> freiheitlich<br />

demokratische Grundordnung vor - eine Auffassung, <strong>die</strong> das Oberverwaltungsgericht<br />

Münster im Februar 2008 letztinstanzlich voll inhaltlich bestätigte.<br />

53<br />

Bundesinnenminister Otto Schily war es auch, <strong>der</strong> eine <strong>der</strong> wichtigsten<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Enquetekommission plötzlich erfüllte.<br />

Am 12. Dezember 2001 wurde erstmals eine Religionsgemeinschaft in <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland verboten. Otto Schily erklärte, <strong>die</strong> Organisation<br />

richte sich »in aggressiv-kämpferischer Weise gegen <strong>die</strong> verfassungsmäßige<br />

Ordnung«. Ihr Ziel sei »<strong>die</strong> <strong>Welt</strong>herrschaft«. Tatsächlich stand <strong>die</strong> Sekte schon<br />

einige Jahre unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Razzien hatten<br />

stattgefunden. Ihre Sprecher hatten lautstark ihre religiöse Diskriminierung<br />

und eine »Hexenjagd« auf sie beklagt. Doch als <strong>der</strong> Innenminister endlich das<br />

Verbot aussprach, bekam er Beifall von allen Seiten. Der Grünen-Rechtsexperte<br />

Volker Beck begrüßte <strong>die</strong> Maßnahme, auch aus den Vereinigten Staaten<br />

von Amerika wurde Zustimmung signalisiert. Schily sagte, <strong>die</strong> Entscheidung<br />

richte sich nicht gegen alle Anhänger des Gedankenguts, aber sie sei notwendig<br />

gewesen. Der Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums ging<br />

mit keinem Wort auf das gravierende Ereignis ein. Sogar <strong>die</strong> Kommentatoren<br />

des deutschen Feuilletons äußerten Verständnis, obwohl <strong>die</strong> Glaubensgemeinschaft<br />

nur knapp 800 Mitglie<strong>der</strong> hatte und damit nach ihren Maßstäben<br />

keine echte Gefahr von ihr ausgehen konnte.<br />

Nein, es ging natürlich nicht um <strong>Scientology</strong>. Otto Schily hatte den Kölner<br />

Kalifatstaat verboten, einen islamistischen Verein um den als Sohn des »Kalifen<br />

von Köln« bekannt gewordenen »Hassprediger« Metin Kaplan. Zwei<br />

Jahre später verbot Schily erneut eine religiöse Min<strong>der</strong>heit, <strong>die</strong> islamistische<br />

Gruppe Hizb-ut-Tarhir (Partei <strong>der</strong> Befreiung). Das Bundesverfassungsgericht<br />

entschied im Oktober 2003, dass das Verbot des Kalifatstaats wegen dessen<br />

»aggressiver Haltung gegenüber dem deutschen Staat« rechtmäßig sei. Die<br />

Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes sei »zwar vorbehaltlos,<br />

aber nicht schrankenlos garantiert«. 54<br />

Es hatte sich etwas geän<strong>der</strong>t in Deutschland, und das hatte mit Amerika zu<br />

tun. Am 11. September 2001 lenkten islamistische Gotteskrieger Flugzeuge<br />

in das World Trade Center in New York und in das Pentagon in Washington.<br />

Unter dem Eindruck des islamistischen Terrors beschloss <strong>die</strong> rot-grüne Regierung<br />

mit einem Mal Gesetze, <strong>die</strong> vorher nicht durchsetzbar schienen, weil<br />

sie angeblich <strong>die</strong> Religionsfreiheit bedrohten. Ruckzuck wurde das Vereinsgesetz<br />

geän<strong>der</strong>t und das sogenannte Religionsprivileg gestrichen - exakt wie es<br />

<strong>die</strong> Sekten-Enquetekommission gefor<strong>der</strong>t hatte. Zwar konnten Vereine schon<br />

immer verboten werden, wenn sie den Strafgesetzen zuwi<strong>der</strong>liefen - jedoch<br />

mit Ausnahme von »Religions- und <strong>Welt</strong>anschauungsgemeinschaften«. Otto<br />

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