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Scientology - Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will - Projekt ...

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Was tun bei Berührung mit <strong>Scientology</strong><br />

Ein Rechtsratgeber von Prof. Ralf Bernd Abel<br />

Werbung<br />

Wer mit <strong>Scientology</strong> irgendwie in Kontakt geraten ist, z. B. durch den Kauf<br />

eines DIANETIK-Buches, durch Straßenwerbung o<strong>der</strong> vielleicht auch durch Bekannte<br />

o<strong>der</strong> Arbeitskollegen, muss damit rechnen, anschließend massiv mit<br />

Werbung überschüttet und mit Anrufen belästigt o<strong>der</strong> sogar bedrängt zu werden.<br />

Hiergegen gibt es rechtliche Handhaben:<br />

Die Rechtsprechung hat zum Schutze vor unverlangter Werbung einen sogenannten<br />

Unterlassungsanspruch anerkannt. Dieser setzt zunächst voraus,<br />

dass <strong>Scientology</strong> unmissverständlich zur Unterlassung aufgefor<strong>der</strong>t wird, und<br />

zwar nicht irgendeine <strong>der</strong> vielen <strong>Scientology</strong>-Filialen, son<strong>der</strong>n <strong>die</strong>jenige, von<br />

<strong>der</strong> <strong>die</strong> Belästigung tatsächlich ausgeht. Daher wendet man sich an <strong>die</strong> Organisation,<br />

<strong>die</strong> als Quelle <strong>der</strong> Werbesendungen und/o<strong>der</strong> Anrufe erkennbar ist, in<br />

<strong>der</strong> Regel <strong>die</strong> örtliche Nie<strong>der</strong>lassung.<br />

Die Abmahnung muss unmissverständlich sein, und sie sollte auch <strong>die</strong> Mitteilung<br />

enthalten, dass man notfalls gerichtliche Schritte einleitet.<br />

Ein Muster für ein solches Schreiben könnte beispielsweise so aussehen:<br />

»Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Tagen und Wochen habe<br />

ich von Ihnen eine Vielzahl von Werbesendungen erhalten. Ferner wurde ich<br />

von Ihren Mitarbeitern ... am ... mehrfach unverlangt angerufen.<br />

Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich an Ihrem Material und an Ihren<br />

Angeboten nicht interessiert bin. Ich for<strong>der</strong>e Sie daher auf, ab sofort Zusendungen<br />

und Anrufe einzustellen und Ihre Mitarbeiter entsprechend anzuweisen.<br />

Ferner wi<strong>der</strong>spreche ich <strong>der</strong> Nutzung und Übermittlung meines Namens,<br />

meiner Anschrift und <strong>der</strong> etwa sonst über mich bei Ihnen gespeicherten<br />

personenbezogenen Daten (§ 28 Abs. 3 BDSG). Sollten Sie <strong>die</strong>ses Verbot nicht<br />

beachten, werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und im Übrigen<br />

<strong>die</strong> zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einschalten.«<br />

Da <strong>der</strong> Zugang einer Abmahnung bewiesen werden muss, empfiehlt es<br />

sich, <strong>die</strong>se per Telefax und/o<strong>der</strong> per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden.<br />

Wer nicht über ein Telefax-Gerät verfügt, kann auch von allen Postämtern<br />

einen sogenannten Telebrief übermitteln.<br />

Wird auf <strong>die</strong> Auffor<strong>der</strong>ung nicht o<strong>der</strong> nur unzureichend reagiert und gehen<br />

<strong>die</strong> Belästigungen weiter, besteht dann <strong>die</strong> Möglichkeit einer Unterlassungsklage,<br />

<strong>die</strong> beim zuständigen Gericht eingereicht werden muss. Meist ist es das<br />

Landgericht des Ortes, an dem <strong>die</strong> jeweilige <strong>Scientology</strong>-Nie<strong>der</strong>lassung ihren<br />

Sitz hat. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, das heißt, es ist <strong>die</strong><br />

Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, <strong>der</strong> dann <strong>die</strong> näheren<br />

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